Hinweis- und Beschwerdeportal
Die WTG-Behörde prüft Pflegeeinrichtungen, Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung, Tagespflegen und Wohngemeinschaften regelmäßig. Bei Hinweisen oder Beschwerden werden je nach Beschwerdeinhalt auch anlassbezogene Prüfungen durchgeführt (unangemeldet).
Anonyme Beschwerden und allgemeine Hinweise werden ebenfalls entgegengenommen und überprüft. Bei konkreten Problemlagen und/ oder Einzelfällen wird allerdings empfohlen, die Beschwerde so genau wie möglich zu beschreiben und ggfs. auch Namen der beteiligten Personen zu nennen, da nur durch eine zeitnahe und klar geschilderte Beschwerde eine angemessene Überprüfung des Sachverhalts durch die WTG-Behörde möglich ist.
Je schneller ein sich entwickelndes Problem oder eine Sorge klar benannt wird, desto schneller kann Abhilfe geschaffen werden.
Daher bietet der Rhein-Kreis Neuss das "Hinweis- und Beschwerdeportal" an.
Tragen Sie Ihr Anliegen in das vorgesehene Feld ein. Ihre Hinweise oder Ihre Beschwerde sind NICHT für Dritte sichtbar, sondern werden per E-Mail an das WTG-Team der Kreisverwaltung weitergeleitet.