Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz
Am 1. Oktober 2022 ist die Neufassung der am 28. September 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in Kraft getreten, mit Ablauf des 7. April 2023 tritt sie außer Kraft.
Die Neufassung der Verordnung enthält die bekannten Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes.
Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung stellt die Basis dar, auf welcher betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und die entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen sind.
Hierbei sind vor allem diese Maßnahmen zu prüfen:
- Umsetzung der AHA+L-Regel an den Arbeitsplätzen,
- Reduzierung der betriebsbedingten Personenkontakte,
- Angebot von Homeoffice,
- Maskenpflicht überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen,
- Testangebote für alle in Präsenz arbeitenden Beschäftigten.
Arbeitgeber sollen darüber hinaus und unabhängig von der Gefährdungsbeurteilung die Beschäftigten bei der Wahrnehmung von Impfangeboten unterstützen.