Wappen und Logo des Rhein-Kreis Neuss
Das neue Logo des Rhein-Kreises Neuss
Ende 2001 hat der Kreisausschuss die Kommunikationsstrategie zur Neugestaltung des Erscheinungsbildes einstimmig verabschiedet - eine grundlegende Entscheidung für die Zukunftsperspektive unseres Standortmarketings.
Das Bild einer Kommune nach Innen und Außen wird, wie bei Unternehmen, Corporate Identity (CI) genannt - übersetzt: Identität der Verwaltung. Ziel des CI-Konzeptes ist, ein durchgängig einheitliches Auftreten der Kreisverwaltung und ihrer Einrichtungen sicherzustellen. Die federführende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hat hierzu verbindliche Gestaltungsrichtlinien und einen -leitfaden für die Verwaltung erarbeitet.
Weniger ist mehr. Das Logo wirkt wie ein (Rhein-)Wasserzeichen. Die Kleinschreibweise des Namens gilt nur für die Wortmarke. Ihr gegenüber steht keine Bildmarke. Vielmehr ist sich das Logo selbst Bild genug.
Das Kreiswappen
Das kurkölnische Kreuz und der Jülicher Löwe deuten die Tradition des Rhein-Kreises an, der mit großen Teilen früher unter kurkölnischer und Jülicher Herrschaft gestanden hat.
Durch die kommunale Neugliederung am 01.01.1975 trat für den früheren Kreis Grevenbroich insofern eine Änderung ein, als die bis dahin kreisfreie Stadt Neuss in den Kreisverband eingegliedert, die Stadt Neuss Kreissitz wurde und aus dem Kreis Grevenbroich der Kreis Neuss wurde.
Seit dem 01.07.2003 trägt der Kreis offiziell den Namen Rhein-Kreis Neuss, nachdem der nordrhein-westfälische Innenminister die vom Kreistag einstimmig beschlossene Namensänderung genehmigte. Das Wappen des früheren Kreises Grevenbroich gilt unverändert auch für den Rhein-Kreis Neuss. Es wurde am 02. Mai 1952 genehmigt.
Das Kreiswappen ist als Hoheitszeichen gesetzlich geschützt. Zur Führung des Kreiswappens ist nur der Kreis selbst berechtigt.
Wappen für jedermann
Vereine, Institutionen, Firmen und Privatpersonen fragen häufig nach, ob sie das Wappen oder Logo des Kreises bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit oder zu kommerziellen Zwecken verwenden dürfen, um damit die Verbundenheit oder den Bezug zum Rhein-Kreis Neuss zum Ausdruck zu bringen.
Da Wappen und Logo geschützt sind und deren Verwendung der ausdrücklichen Genehmigung bedarf, steht Ihnen ein modifiziertes Wappenzeichen genehmigungsfrei zur Verfügung. Sie können die Wappen/Logo- Kombination kostenlos herunterladen und verwenden, sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen des Rhein-Kreises Neuss abträglich ist. Im Falle eines Verstoßes kann die Verwendung des modifizierten Wappenzeichens im Einzelfall untersagt werden.