Elterngeld
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Elterngeld können Sie online beantragen.
Das Vorhaben kann ohne Besuch im Kreishaus durchgeführt werden.
Jetzt online Elterngeld beantragen (externer Link- Familienportal NRW)
Für Geburten seit dem 01.01.2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes.
Das entfallende Einkommen wird bei einem maßgeblichen Nettoeinkommen vor der Geburt von 1.240 Euro und mehr zu 65 Prozent, von 1.220 Euro zu 66 Prozent, zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro zu 67 Prozent ersetzt (maximal 1.800 Euro).
Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten mindestens 300 Euro (Basiselterngeld).
Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld erhöht.
Maßgebend für die Höhe ist das laufende Steuerbrutto abzüglich der gesetzlichen Abzüge (pauschalierter Form) der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bzw. vor der Mutterschutzfrist. Das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses werden auf das Elterngeld voll angerechnet.
Elterngeld gibt es für folgende Eltern
- Angestellte,
- Beamte,
- Selbstständige,
- Erwerbslose,
- Hausfrau/Hausmann,
- Studierende und Auszubildende.
Neben den leiblichen Eltern können auch Adoptiveltern - in Ausnahmefällen auch Geschwister und andere Verwandte bis dritten Grades - Elterngeld erhalten.
Elterngeld vom Rhein-Kreis Neuss erhalten Eltern, die
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Rhein-Kreis Neuss haben.
Wissenswertes für Geburten ab dem 01.07.2015 bzw. ab dem 01.04.2024
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus richtet sich an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten.
Es berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.
Dafür wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: "Ein Basiselterngeldmonat = zwei Elterngeldplus-Monate"
Damit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und gewinnen mehr Zeit für sich und ihr Kind.
Partnerschaftsbonus
Eine partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf wird mit vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten pro Elternteil unterstützt, wenn beide Eltern vier Monate gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten.
In gleicher Weise werden auch Alleinerziehende gefördert: "Arbeiten sie mindestens vier Monate in Teilzeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden, erhalten sie ebenfalls vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate."
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Elterngeldantrag (von beiden Elternteilen zu unterschreiben),
- Original-Geburtsurkunde für Elterngeld,
- Mutterschaftsgeldnachweis von der Krankenkasse,
- Bescheinigung Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld,
- Wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört: Kopie des Aufenthaltstitels (Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis).
Bei nichtselbstständiger Tätigkeit
- Gehaltsabrechnung für 12 Monate vor der Schutzfrist ODER
- Gehaltsabrechnung für 12 Monate vor der Geburt
Bei selbstständiger Tätigkeit
- Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt / Gewinn- und Verlustrechnung
- Erklärung für Selbstständige
Was Sie in diesem Zusammenhang noch wissen sollten
Hotline für Elternzeitfragen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW: Telefon: 0211/837-1912
oder über das Kontaktformular des NRW Familienministeriums