Heilpraktiker Prüfungswesen und Praxiseröffnung
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Sie können online Ihre Praxis anmelden. Gerne helfen wir Ihnen aber auch persönlich weiter.
Wer als Nicht-Arzt die Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes ausüben will, benötigt dafür eine gesonderte Erlaubnis. Eine solche Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde nach Bestehen einer Kenntnisprüfung erteilt.
Zuständigkeiten
Ab dem Jahr 2024 werden Prüfungen für die Erlaubnis des allgemeinen Heilpraktikers und die des sektoralen Heilpraktikers auf dem Gebiet der Psychotherapie, sowie Podologie beim Gesundheitsamt des Rhein-Kreis Neuss angeboten.
Die Stadt Düsseldorf bietet lediglich Prüfungen für den sektoralen Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie an.
Prüfungsvoraussetzungen:
Für die Zulassung zur Prüfung gelten im Übrigen folgende Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ärztliches Attest
- Nachweis der für die Ausübung der Heilkunde erforderlichen Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis
Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei den zuständigen Behörden.
Für den Rhein-Kreis Neuss ist bis zum Jahr 2023 die Stadt Krefeld zuständig. Ab dem Jahr 2024 werden die Prüfungen für Rhein-Kreis Neuss durch das Gesundheitsamt des Rhein-Kreis Neuss durchgeführt. Da sich das Aufgabengebiet noch im Aufbau befindet, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Anmeldungen durchgeführt werden. Sofern Sie im Rhein-Kreis Neuss Ihren Wohnsitz haben, können Sie sich bereits jetzt für einen Prüfungstermin im nächsten Jahr vormerken lassen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Die Prüfungen finden immer am 3. Mittwoch im März und 2. Mittwoch im Oktober statt. Weitere Aktualisierungen werden auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Praxiseröffnung im Gebiet Rhein-Kreis Neuss:
Wenn Sie im Besitz einer Heilpraktiker-Erlaubnis sind und im Gebiet des Rhein-Kreis Neuss eine Praxis eröffnen möchten sind Sie gem. § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (GBerG) dazu verpflichtet dies beim zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Kreis Neuss anzumelden. Die Anmeldung der Praxis können Sie über den Link im oberen Bereich ausführen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie dazu gerne die untenstehende Ansprechperson an. Sie werden dann weitere Informationen und Einzelheiten zur Anmeldung, Hygienebestimmungen und möglichen anderen Voraussetzungen erhalten.