Einbürgerung
Viele ausländische Mitbürger stehen vor der Überlegung, die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband zu beantragen. Einbürgerung bedeutet die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründet alle Rechte und alle Pflichten, die ein deutscher Staatsangehöriger haben kann und wird an die später geborenen Kinder weitergegeben (Abstammungsrecht).
Der Bundestag hat am 19.01.2024 das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz beschlossen, dieses gilt seit dem 27.06.2024.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz am 27.06.2024 ist die Aufgabe Ihrer bisherigen Staastangehörigkeit keine Einbürgerungsvoraussetzung mehr.
Allerdings gibt es noch vereinzelte Länder, bei denen die bisherige Staatsangehörigkeit bei der Annahme einer weiteren Staatsangehörigekit automatisch verloren geht. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Heimatbehörde, ob eine Mehrstaatgikeit möglich ist.
Voraussetzungen für die Einbürgerung:
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Aufenthalt in Deutschland seit 5 Jahren
2. Zweifelsfrei geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Der Nachweis erfolgt durch Dokumente aus dem Heimatland
3. Ein gesichertes Aufenthaltsrecht
- EU-Staatsangehörigkeit
- Niederlassungserlaubnis
- Ggf. auch befristete Aufenthaltserlaubnis
4. Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die Familie ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen (wie z.B. Leistungen vom Jobcenter, etc.)
5. Mehrstaatigkeit möglich
- Die Mehrstaatigkeit ist möglich, wenn der Heimatstaat dies zulässt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatbehörde.
6. Straffreiheit
- Keine Eintragungen im Führungszeugnis und Bundeszentralregister über 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe (Bitte kein Führungszeugnis mitbringen)
7. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Sprachniveau B1
- Nachzuweisen durch TELC-Zertifikat, Schul-, Studiums- oder Ausbildungsabschluss
8. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachzuweisen durch Test „Leben in Deutschland“ bzw. Einbürgerungstest, Schul-, Studiums-, oder Ausbildungsabschluss
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Aufenthalt in Deutschland seit 3 Jahren
2. Eine seit 2 Jahren bestehende Ehe mit einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit
3. Zweifelsfrei geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Der Nachweis erfolgt durch Dokumente aus dem Heimatland
4. Ein gesichertes Aufenthaltsrecht
- EU-Staatsangehörigkeit
- Niederlassungserlaubnis
- Ggf. auch befristete Aufenthaltserlaubnis
5. Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die Familie ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen (wie z.B. Leistungen vom Jobcenter, etc.)
6. Mehrstaatigkeit möglich
- Die Mehrstaatigkeit ist möglich, wenn der Heimatstaat dies zulässt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatbehörde.
7. Straffreiheit
- Keine Eintragungen im Führungszeugnis und Bundeszentralregister über 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe
8. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Sprachniveau B1
- Nachzuweisen durch TELC-Zertifikat, Schul-, Studiums- oder Ausbildungsabschluss
9. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachzuweisen durch Test „Leben in Deutschland“ bzw. Einbürgerungstest, Schul-, Studiums-, oder Ausbildungsabschluss
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Aufenthalt in Deutschland ab 3 Jahren
2. Zweifelsfrei geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Der Nachweis erfolgt durch Dokumente aus dem Heimatland
3. Ein gesichertes Aufenthaltsrecht
- EU-Staatsangehörigkeit
- Niederlassungserlaubnis
- Ggf. auch befristete Aufenthaltserlaubnis
4. Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die Familie ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen (wie z.B. Leistungen vom Jobcenter, etc.)
5. Mehrstaatigkeit möglich
- Die Mehrstaatigkeit ist möglich, wenn der Heimatstaat dies zulässt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatbehörde.
6. Straffreiheit
- Keine Eintragungen im Führungszeugnis und Bundeszentralregister über 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe
7. Fortgeschrittene Kenntnisse der deutschen Sprache
8. Besondere Integrationsleistrung
- Schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Integrationsleistung; bürgerschaftliches Engagement.
9. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachzuweisen durch Test „Leben in Deutschland“ bzw. Einbürgerungstest, Schul-, Studiums-, oder Ausbildungsabschluss
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Aufenthalt in Deutschland seit 5 Jahren
2. Nachweis über die Zugehörigkeit zur Gastarbeitergeneration bzw. den Vertragsarbeitern in der ehemaligen DDR
- Bei Ehegatten: Die Eheschließung muss vor der Einreise des Gastarbeiters nach Deutschland erfolgt sein und die Wohnsitznahme muss spätestens zehn Jahre nach der Einreise des Gastarbeiters erfolgt sein.
3. Zweifelsfrei geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Der Nachweis erfolgt durch Dokumente aus dem Heimatland
4. Ein gesichertes Aufenthaltsrecht
- EU-Staatsangehörigkeit
- Niederlassungserlaubnis
- Ggf. auch befristete Aufenthaltserlaubnis
5. Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die Familie ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen jeglicher Art (wie z.B. Leistungen vom Jobcenter, etc.)
- Nur der selbstverschuldete Leistungsbezug stellt ein Einbürgerungshindernis dar.
6. Mehrstaatigkeit möglich
- Die Mehrstaatigkeit ist möglich, wenn der Heimatstaat dies zulässt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatbehörde.
7. Straffreiheit
- Keine Eintragungen im Führungszeugnis und Bundeszentralregister über 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe (Bitte kein Führungszeugnis mitbringen)
8. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Es muss eine mündliche Verständigung in deutscher Sprache ohne nennenswerte Probleme möglich sein.
9. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachzuweisen durch Test „Leben in Deutschland“ bzw. Einbürgerungstest, Schul-, Studiums-, oder Ausbildungsabschluss
Erforderliche Unterlagen für die Einbürgerung
1. Antragsformular
Bitte lesen Sie sich die Informationen zur Loyalitätserklärung, welche Sie am Ende des Antragsformulars finden, sorgefältig durch. Bevor Sie die Loyalitätserklärung vor Ort unterschreiben, werden Ihnen hierzu Fragen gestellt.
- Kinder unter 16 Jahren, welche mit einem Elternteil eingebürgert werden, benötigen kein separates Formular
2. Biometrisches Passfoto
3. Geburtsurkunde; gegebenenfalls mit einer Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer
4. Gegebenenfalls Heiratsurkunde; ebenfalls mit einer Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer
5. Gültiger Heimatpass
6. Aufenthaltstitel, ggf. Reiseausweis der Ausländerbehörde
7. Bescheinigung über die aktuelle Tätigkeit
- Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung
- Ausbildungsbescheinigung bzw. Ausbildungsvertrag
- Arbeitgeberbescheinigung bzw. Arbeitsvertrag
8. Nachweise über das Einkommen der letzten drei Monate
- Lohnabrechnungen, Verdienstnachweise
- Gewinn- und Verlustrechnung (bei Selbstständigen)
- Nachweise über staatliche Leistungen (Jobcenter, Wohngeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, BAföG, etc.)
9. Nachweis der Deutschkenntnisse
*Abschluss muss in Deutschland erworben sein.
- Zertifikat B1
- Schulabschlusszeugnis*
- Abschlusszeugnis einer Ausbildung*
- Nachweis über den Abschluss eines Hochschulstudiums*
10. Nachweis der Rechts- und Gesellschaftskenntnisse
*Abschluss muss in Deutschland erworben sein.
- Test Leben in Deutschland bzw. Einbürgerungstest
- Schulabschlusszeugnis*
- Abschlusszeugnis einer Ausbildung*
- Nachweis über den Abschluss eines Hochschulstudiums*
11. Handschriftlich verfasster Lebenslauf
12. Nachweis der Altersvorsorge (Rentenversicherungsverlauf)
Zusätzlich bei Schülern: Schulzeugnisse des 2. Halbjahres der letzten drei Schuljahre
Diese Kosten entstehen bei uns
Für Einzelpersonen 255,00 Euro
Terminvergabe
Einen Termin können Sie online unter dem untenstehenden Link vereinbaren. Die Terminvereinbarung ist für die Antragstellung sowie für die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde zwingend erforderlich. Die Terminbuchung erfolgt ausschließlich über das Online-Tool. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei allgemeinen Fragen verwenden Sie bitte unser virtuelles Bürgerbüro.
HINWEIS: Die Freischaltung neuer Termine erfolgt monatlich. Immer am letzten Freitag des Monats werden neue Termine freigeschaltet.
Alle Personen ab 16 Jahren müssen einen eigenen Termin vereinbaren.
Alle Kinder bis 15 Jahre benötigen keinen eigenen Termin und müssen die Eltern zum Termin nicht begleiten.
Zur Terminvereinbarung
Virtuelles Bürgerbüro
Das virtuelle Bürgerbüro ist jeden Dienstag und Donnerstag von 13:30- 15:30 Uhr für Sie geöffnet.
Wenn Sie sich per Mail an uns wenden möchten, nutzen Sie bitte ausschließlich folgende E-Mailadresse:
Einbuergerung(at)rhein-kreis-neuss.de.