Amt für Schulen und Kultur
Zuständig für Schule, Bildung und Kultur ist das Amt für Schulen und Kultur mit Amtsleiterin Petra Heinen-Dauber und den Produktgruppen Schulträgeraufgaben (40.1), Schulamt (40.2), Schulpsychologischer Dienst (40.3), Kultur (40.4). Die Produktgruppen 40.1 - 40.3 nehmen Aufgaben aus dem Bereich Schule wahr. Informationen zum Bereich Kultur finden Sie unter der Rubrik "Kultur und Freizeit".
Schulträgeraufgaben
Der Rhein-Kreis Neuss ist Träger von vier Berufskollegs (Berufsbildungszentren - BBZ), drei Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung, einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache, einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, zwei Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung.
Die Aufgaben eines Schulträgers ergeben sich aus den entsprechenden Regelungen des Schulgesetzes NRW. Der Schulträger ist für die Errichtung und Verwaltung der Schulen verantwortlich. Er ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen und ordnungsgemäß zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige nicht-pädagogische Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Schulentwicklungsplanung
- Unterstützung der Schulen bei Haushaltsplanung und Haushaltsausführung
- Beschaffung von Einrichtungsgegenständen, Lehr- und Lernmitteln
- Organisation des Schülerspezialverkehrs zu den Förderschulen
- Übernahme der Schülerfahrkosten
- Organisation offener Ganztagsangebote an den Förderschulen
- Organisation der Mittagsverpflegung an den Förderschulen
- Erhebung von Elternbeiträgen für den offenen Ganztag und für die Mittagsverpflegung
- Schülerstatistik
Schulamt
Das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss ist die untere staatliche Schulaufsichtsbehörde für 74 Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen im Kreisgebiet. Die Aufgaben werden von einer Kollegialbehörde, die aus Schulaufsichtsbeamtinnen und - beamten sowie dem Landrat des Rhein-Kreises Neuss besteht, wahrgenommen.
Der Aufgabenbereich des Schulamtes umfasst die Dienst- und Fachaufsicht über die Grundschulen sowie die Fachaufsicht über die Haupt- und Förderschulen.
Zur Dienstaufsicht über die Grundschulen zählen die Personalangelegenheiten der Lehrkräfte, die Vertretungsreserve sowie die Beratung in besoldungs- und dienstrechtlichen Fragen.
Im Zuge der inklusiven Beschulung werden im Schulamt in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht, den jeweiligen Schulträgern und den Inklusionskoordinatorinnen die Orte des Gemeinsamen Lernens festgesetzt.
Außerdem ist das Schulamt zuständig für die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Das Schulamt plant und organisiert die Sprachstandsfeststellung bei den Vierjährigen und berät die Schulen der oben genannten Schulformen in Rechtsfragen.
Eine der Hauptaufgaben ist die Beratung der Schulen bei der Schulentwicklung und Schulorganisation. In zahlreichen Bereichen werden Aufgaben für alle im Rhein-Kreis Neuss vorhandenen Schulformen wahrgenommen. Dazu gehören die Organisation des Hausunterrichts, die Durchführung der Externenprüfung, Beratung, Unterstützung und Aufsicht bei der schulinternen Lehrerfortbildung sowie Medienberatung, die Beschulung ausländischer und spätausgesiedelter Schülerinnen und Schüler, Information über Betriebspraktika für Schülerinnen und Schüler, die Einrichtung einer Schulschiedsstelle, die Koordination des Schulgesundheitswesens einschl. Beratung und Information bei der schulischen Suchtprävention sowie die Zusammenarbeit mit örtlichen Diensten kommunaler und freier Träger zur Unterstützung der Schulen.
Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, dem Schulpsychologischen Dienst, dem Kreismedienzentrum und dem Gesundheitsamt sowie der Kreispolizeibehörde
Schulpsychologischer Dienst
Der Schulpsychologische Dienst ist in Neuss, Grevenbroich, Dormagen, Korschenbroich und Meerbusch mit seinen Beratungsstellen und Sprechtagen kreisweit präsent.
Beratung, Diagnostik, Förderung und Fortbildung finden hier alle am Schulleben Beteiligten mit schulischen Fragestellungen. Dabei geht es um Fragestellungen zu Teilleistungsschwierigkeiten in Abgrenzung zu allgemeinen Lernschwierigkeiten, besonderen Begabungen, Schullaufbahnfragen sowie zu sozialen Verhaltensauffälligkeiten in der Schule bis hin zur Krisenintervention. Ein besonderes Augenmerk wird zunehmend dem Thema "Inklusion" gewidmet.
In den letzten Jahren wurde die Tätigkeit durch Schulungen und Informationsveranstaltungen im vorschulischen Bereich, Elternschule, Lehrerfortbildung, Supervision, Beratungslehrergruppen, Programme zur Förderung der sozialen Kompetenz, Entwicklung von Lernprogrammen sowie Fördermaterialien und Durchführung von Gruppenseminaren zur Erhöhung der Rechtschreibsicherheit fallübergreifend ergänzt.
Die Beratungs-, Förder- und Fortbildungstätigkeit wird von psychologischen und sozialpädagogischen Fachkräften geleistet.