Schwerbehindertenausweis beantragen
Der Schwerbehindertenausweis dient der Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die Menschen mit einer Behinderung zustehen. Dazu zählen ein besonderer Kündigungsschutz, ein höherer Urlaubs-anspruch im Erwerbsleben oder Vergünstigungen bei der Besteuerung des Einkommens sowie im öffentlichen Personenverkehr.
Voraussetzung
Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist nur möglich, wenn ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wurde.
Ausstellung des Schwerbehindertenausweises
Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist lediglich durch die Schwerbehindertenstelle des Rhein-Kreises Neuss möglich. Eine erneute Ausstellung ist erforderlich, wenn der Schwerbehindertenausweis verloren gegangen, erheblich beschädigt oder unleserlich geworden ist. Außerdem ist eine erneute Ausstellung erforderlich, wenn die Gültigkeitsdauer des Ausweises abgelaufen ist.
Die Ausstellung bzw. Verlängerung sollte rechtzeitig (etwa drei Monate) vor Ablauf des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.
Die vor dem 1. September 2014 ausgestellten (alten) Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Wenn noch ein Verlängerungsfeld frei ist, können diese bei persönlicher Vorsprache verlängert werden:
- bei der Schwerbehindertenstelle des Rhein-Kreises Neuss (ist dort auch schriftlich möglich),
- beim Bürger-Servicecenter im Kreishauses Neuss, Oberstraße 91, oder
- bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Änderung der Anschrift
Bitte teilen Sie uns nach einem Umzug Ihre neue Anschrift mit (schriftlich, telefonisch oder per E-Mail). Sollte eine andere Behörde für Sie zuständig sein, senden wir Ihre Akte direkt dorthin.
Diese Unterlagen benötigen Sie
bei erster und erneuter Antragstellung:
- aktuelles Lichtbild in Passbildformat (35 x 45 mm)
bei Verlängerung eines alten Ausweises:
- aktuelles Lichtbild in Passbildformat (35 x 45 mm)
- den alten Schwerbehindertenausweis
- unterschriebene Einwilligung zur dauerhaften Datenspeicherung
Diese Dienststelle hilft Ihnen weiter
Montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Sprechzeiten nach Vereinbarung möglich.