Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie bildet seit Dezember 2000 die Basis für einen einheitlichen und umfassenden Gewässerschutz in Europa. Hauptziel ist die Erhaltung bzw. Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes aller oberirdischen Gewässer und des Grundwassers bis zum Ende des Jahres 2015 - mit zweimaliger Möglichkeit zur Fristverlängerung bis spätestens 2027.