Bestattung von Haus- und Heimtieren
Grundsätzlich dürfen Haus- und Heimtiere auf einem Tierfriedhof bestattet werden. Eine Bestattung auf dem eigenen Grundstück ist hingegen nur unter diesen drei Bedingungen erlaubt:
- das Grundstück liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet,
- die Grabstätte liegt nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen und
- der Tierkörper muss mit einer Erdschicht von mindestens 50 cm bedeckt werden.
Tiere, die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen unterliegen und nicht der Fleischverwertung zugeführt werden, müssen über einen Verarbeitungsbetrieb beseitigt werden. Siehe hierzu den weiterführenden Link Tierkörperbeseitigung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 27 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV)