Europawahl 2024
Alle Ergebnisse und Auswertungen zur Europawahl 2024: (externe Links)
- Votemanager Rhein-Kreis Neuss
-
Die Auszählungs-Ergebnisse der Kommunen können Sie hier aufrufen:
- Dormagen
- Grevenbroich
- Jüchen
- Kaarst
- Korschenbroich
- Meerbusch
- Neuss
- Rommerskirchen
Nutze Deine Stimme!
Vom 6. bis 9. Juni 2024 können rund 350 Millionen Menschen, die in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union leben, zum zehnten Mal das Europäische Parlament wählen.
Bei uns in Deutschland wählen wir traditionell an einem Sonntag, also am 9. Juni 2024.
Durch eine Änderung des deutschen Europawahlgesetzes am 10. November 2022 sind in Deutschland erstmalig die 16- und 17-Jährigen berechtigt, bei der Europawahl ihre Stimme abzugeben.
Warum wählen gehen?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Wählen gehen ist wichtig, um aktiv am politischen Leben in einer repräsentativen Demokratie teilzunehmen.
Die EU ist unser Garant für Frieden und Freiheit: Wo Putin mit seinem furchtbaren Angriffskrieg auf die Ukraine für unermessliches Leid sorgt, gestalten wir ein friedvolles Miteinander. Deshalb ist es wichtig, für die europäische Idee einzustehen und sich einzubringen.
Brüssel und Straßburg mögen weit weg sein, aber die Themen, die dort verhandelt und beschlossen werden, gehen jede und jeden an. Zum Beispiel hat die EU die Roaming-Gebühren abgeschafft, so dass wir seit 2017 ohne Zusatzkosten im EU-Ausland telefonieren und im Internet surfen können.
Zudem legen die EU-Rechtsvorschriften eine zweijährige gesetzliche Herstellergarantie auf elektronische und elektrische Geräte fest, und die EU-Arbeitszeitrichtlinie gewährt uns allen das Recht auf bezahlten Jahresurlaub. Deshalb sollten alle Bürgerinnen und Bürger ihre Gestaltungskraft nutzen und bei der Europawahl ihre Stimme abgeben.
Auch die jungen Erstwählerinnen und -wähler sind aufgerufen, am 9. Juni 2024 wählen zu gehen. Nie zuvor gab es für die junge Generation so viele Möglichkeiten wie heute, sich an der Diskussion und Mitbestimmung der Zukunft Europas zu beteiligen. Und dies ist nur möglich, wenn die EU stark und demokratisch bleibt, wenn also Parteien in das Europäische Parlament gewählt werden, die die europäische Einigung erhalten wollen und bereit sind, Vorschläge, Ideen und Kritik im fairen Miteinander zu diskutieren und zur Umsetzung zu bringen.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Das Wählerverzeichnis zur Europawahl wird von der Gemeinde Ihres Wohnortes verwaltet. Anträge können bis spätestens 19. Mai 2024 im Rathaus Ihres Wohnorts gestellt werden.
Externer Link
- Hier finden Sie den Antrag als ausfüllbares PDF-Dokument:
- Anlage 2A zur EuWO: Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl (bundeswahlleiterin.de)
Hintergrundinformationen zur Europawahl 2024: Arbeitsorte, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament – Daten, Zahlen und Fakten zur Europawahl.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
1. Wahlperiode
Das Europäische Parlament wird als einziges EU-Organ alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt.
Es ist das größte multinationale Parlament in der Welt, das heute in 95 Prozent der Entscheidungen gleichberechtigt mit dem jeweiligen EU-Ministerrat über Gesetze und EU-Programme mitentscheidet, d.h. ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments wird der jeweilige Vorschlag der Europäischen Kommission nicht verabschiedet und umgesetzt.
2. Wer darf wählen?
In der gesamten Europäischen Union sind ca. 350 Mio. Menschen wahlberechtigt, entweder in dem Land ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland.
In Deutschland sind etwa 60,9 Mio. deutsche Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, außerdem rund 4,1 Mio. weitere Unionsbürgerinnen und -bürger, d.h. Staatsangehörige aus den anderen 26 EU-Mitgliedstaaten, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Durch eine Änderung des deutschen Europawahlgesetzes am 10. November 2022 sind in Deutschland erstmalig die 16- und 17-Jährigen berechtigt, bei der Europawahl ihre Stimme abzugeben; dies sind etwa 4,8 Mio. Jugendliche.
3. Wie wird gewählt?
Die Abgeordneten für das Europäische Parlament werden in geheimer, allgemeiner, freier und direkter Wahl bestimmt. Es gilt in allen EU-Ländern das Verhältniswahlrecht, d.h. es wird auf Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt.
Die Sperrklausel beträgt in einigen EU-Mitgliedstaaten maximal 5 %. In Deutschland wurde 2014 die Sperrklausel aufgehoben. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über eine Stimme, mit der sie bzw. er einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann.
1. Sitzverteilung unter den EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Parlament.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Bei der Europawahl 2024 werden 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt.
Die Verteilung der Sitze auf die EU-Mitgliedsländer legt der Vertrag von Lissabon fest. Je größer die Bevölkerung eines EU-Staates, desto mehr Sitze stehen dem betreffenden Staat zu. Deutschland hat die meisten Sitze, nämlich 96.
Zum Vergleich: Die kleinsten Mitgliedsländer Luxemburg, Zypern und Malta haben jeweils 6 Abgeordnete.
2. Standorte des Europäischen Parlaments.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Europäisches Parlament in Straßburg
Berlaymont-Gebäude, Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel.
Teil der Parlamentsverwaltung in Luxemburg
Das Europäische Parlament hat Arbeitsorte in drei EU-Mitgliedsländern.
Sitz des Parlaments ist Straßburg.
In Brüssel finden Ausschuss-, Fraktions- und zusätzlich Mini-Plenarsitzungen statt.
Das Generalsekretariat, Teil der Parlamentsverwaltung, sitzt in Luxemburg.
3. Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Das Europäische Parlament hat in dieser Legislaturperiode 20 Ausschüsse mit jeweils zwischen 25 und 88 Mitgliedern mit diesen Themen: Auswärtige Angelegenheiten; Entwicklung; Internationaler Handel; Haushalt; Haushaltskontrolle; Wirtschaft und Währung; Beschäftigung und soziale Angelegenheiten; Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit; Industrie, Forschung und Energie; Binnenmarkt und Verbraucherschutz; Verkehr und Tourismus; Regionale Entwicklung; Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Fischerei; Kultur und Bildung; Recht; Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres; Konstitutionelle Fragen; Rechte der Frauen und Gleichstellung der Geschlechter; Petitionen.
Die politische Zusammensetzung der Ausschüsse spiegelt die Zusammensetzung des Plenums wider. Die Ausschüsse tagen ein- bis zweimal pro Woche, die Sitzungen sind öffentlich.
In sechs Ausschüssen haben deutsche Mitglieder zurzeit den Vorsitz inne: David McAllister (CDU, Auswärtige Angelegenheiten), Bernd Lange (SPD, Internationaler Handel), Monika Hohlmeier (CSU, Haushaltskontrolle), Norbert Lins (CDU, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung), Sabine Verheyen (CDU, Kultur und Bildung) sowie Anna Cavazzini (Bündnis 90 / Die Grünen, Binnenmarkt und Verbraucherschutz). Zusätzlich gibt es Unter- und Sonderausschüsse.
4. Die Fraktionen im Europäischen Parlament.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Die Mitglieder des Europäischen Parlament arbeiten nicht nach ihrer nationalen Zugehörigkeit, sondern nach ihrer politischen Orientierung zusammen.
Wie auch in nationalen Parlamenten gibt es Fraktionen, in denen die Abgeordneten ähnlicher politischer Orientierung und Parteizugehörigkeit organisiert sind.
Aktuell gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen, in denen über 200 nationale Parteien vertreten sind.
Die große Mehrheit der Abgeordneten gehört einer der multinationalen Fraktionen an. Die größte Fraktion im Europäischen Parlament ist zurzeit die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) mit 176 Mitgliedern (ihr gehören die Abgeordneten der CDU und CSU an), gefolgt von der sozialdemokratischen Fraktion (S & D) mit 144 Mitgliedern (ihr gehören die Abgeordneten der SPD an) und der liberalen Fraktion Renew Europe mit 102 Mitgliedern (ihr gehören die Abgeordneten der FDP an). Weitere Fraktionen sind „Die Grünen / Freie Europäische Allianz“ mit 71 Mitgliedern (ihr gehören die Abgeordneten von Bündnis 90 / Die Grünen an), die Fraktionen „Europäische Konservative und Reformer“ sowie „Identität und Demokratie“ mit jeweils 64 Mitgliedern und „Die Linke“ (GUE/NGL) mit 38 Mitgliedern (ihr gehören Die Linken an).
Die Europawahl 2019 ergab in Deutschland folgende Ergebnisse für die großen Parteien, die dann auch im Europäischen Parlament vertreten waren:
Partei | Prozentsatz | Sitze | Fraktion |
CDU | 22,6% | 23 | Europäische Volkspartei (EVP) |
SPD | 15,8% | 16 | Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S & D) |
Grüne | 20,5% | 21 | Die Grünen/Freie Europäische Allianz (FEA) |
CSU | 6,3% | 6 | Europäische Volkspartei (EVP) |
Die Linke | 5,5% | 5 | Die Linke - GUE-NGL |
FDP | 5,4% | 5 | Renew Europe |
5. Wahl des Präsidenten des Europäischen Parlaments.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Traditionell stellen die beiden größten Fraktionen (EVP und S & D) jeweils die Präsidentin/den Präsidenten des Europäischen Parlaments innerhalb der fünfjährigen Amtszeit abwechselnd. Seit dem 18.01.2022 ist Roberta Metsola aus Malta Präsidentin des Europäischen Parlaments.
6. Kurze Geschichte: Von der Gemeinsamen Versammlung zum Europäischen Parlament.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Brüssel
Die Ursprünge des Europäischen Parlaments gehen auf die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1952 zurück.
1957 folgte die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG) und 1958 die Europäische Atomgemeinschaft (EAG). Am 19. März 1958 tagten alle drei Gemeinschaften als Europäische Parlamentarische Versammlung in Straßburg mit 142 Abgeordneten.
Das Europäische Parlament erhielt seinen heutigen Namen am 30.03.1962; rechtlich verankert wurde der Begriff im Vertrag von Maastricht 1993.
Zunächst wurden die Abgeordneten des Parlaments noch von den jeweiligen nationalen Parlamenten entsandt und waren Abgeordnete in ihren Parlamenten und im Europäischen Parlament. Seit 2004 ist ein solches Doppelmandat nicht mehr möglich. Seit den ersten Direktwahlen 1979 finden die Wahlen alle fünf Jahre statt.
Die Kompetenzen und Erfolge des Europäischen Parlaments.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Das Europäische Parlament ist gemeinsam mit dem Ministerrat Gesetzgeber. Es beschließt Gesetze, die in allen Mitgliedstaaten gültig sind und die den Alltag betreffen – zum Beispiel zu den Themen Sicherheit, Wirtschaft, Umwelt, Energie, Verkehr und Menschenrechte. Darüber hinaus bestimmt das Europäische Parlament über den Abschluss von Assoziierungs- und Partnerschaftsabkommen und den Beitritt neuer Mitgliedstaaten.
Außerdem übt das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Ministerrat Haushaltsbefugnisse aus und beschließt gleichberechtigt über den jährlichen Haushaltsplan und die mehrjährige Finanzplanung.
Zudem hat es politische Kontrollrechte und Beratungsfunktionen. Es wählt außerdem die Präsidentin bzw. den Präsidenten der Europäischen Kommission und abschließend das gesamte Kollegium der Europäischen Kommission.
Das Europäische Parlament hat seine Kompetenzen in den vergangenen Jahrzehnten immer besonders für die Stärkung der Verbraucherrechte (z.B. Fahrgastrechte Bahn, Bus und Flug) und für die Förderung der Jugend eingesetzt. Ein Beispiel ist die Verdopplung des Budgets des EU-Programms Erasmus+. Mit diesem Programm erhalten junge Menschen Zuschüsse, um im Ausland zu studieren, eine Ausbildung zu absolvieren, zu arbeiten oder eine Freiwilligentätigkeit auszuüben.
Zudem stellt Erasmus+ Finanzmittel für Lehrkräfte und für Partnerschaften zwischen Universitäten, Hochschulen, Schulen und Unternehmen bereit. Ebenfalls finanziell aufgestockt wurden Programme wie das Gesundheitsprogramm der EU (EU4Health) und das Programm Horizont Europa, das Projekte im Bereich Forschung und Innovation fördert.
Darüber hinaus hat das Europäische Parlament strengere Umweltvorgaben und eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 45 Prozent durchgesetzt. Es meldet sich bei allen bedeutenden Zukunftsthemen zu Wort und macht seinen Einfluss geltend, zum Beispiel beim KI-Gesetz, der Neuregelung des europaweiten Führerscheins, beim Datenschutz, bei Patientenrechten und bei der EU-Förderung für Regionen in der EU für die Bewältigung der Klima- und Energiewende. Das Europäische Parlament setzt sich außerdem weiterhin für Menschenrechte ein.
Nach Ansicht von Experten basieren ca. 70 Prozent aller nationalen Regelungen auf EU-Vorschriften und gelten damit unmittelbar für die Bevölkerung sowie für Verwaltung und Unternehmen.
Deshalb ist es so wichtig, bei der Europawahl 2024 wählen zu gehen und die Demokratie in Europa zu stärken. Auch Roberta Metsola, Präsidentin des Europäischen Parlaments, ruft dazu auf, an den Europawahlen teilzunehmen: „Aber Demokratie ist nie selbstverständlich. Wir müssen sie schützen und bewahren, indem wir unsere Stimme abgeben. Jede Stimme bei der bevorstehenden Europawahl zählt.“