Hinweise für Brunnenbesitzer bei Grundwasserbelastungen
Rhein-Kreis Neuss informiert über Grundwasserverunreinigungen
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass weiterhin in fünf Bereichen des Rhein-Kreises Neuss Wasser aus privaten Gartenbrunnen nicht genutzt werden sollte. Betroffen sind drei Bereiche in Neuss sowie jeweils ein Teilbereich in Kaarst-Holzbüttgen und Kaarst-Büttgen. Das Kreisumweltamt untersucht hier weiterhin regelmäßig das Grundwasser und informiert über neue Erkenntnisse.
Aufgrund von Altlasten sollte das Grundwasser aus dem privaten Gartenbrunnen in den betroffenen Bereichen nicht als Trinkwasser, zur Lebensmittelzubereitung oder zum Waschen von Obst oder Gemüse genutzt werden. Nicht empfohlen wird das Wasser zudem für Außenduschen, Plansch- oder Schwimmbecken und für die Bewässerung von Nahrungsmittelpflanzen und in Gewächshäusern.
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Ehemaliges Pierburggelände in Neuss
Der Bereich ehemaliges Pierburggelände in Neuss mit den Bereichen Bockholtstraße 1 bis 60, Düsseldorfer Straße 224 bis 230, 240 bis 244 sowie 246 und Eckenerstraße 1 bis 2. Das Grundwasser ist im vorgenannten Bereich mit Leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) belastet. Insbesondere das Abbauprodukt Vinylchlorid (VC), welches aus umweltmedizinischer Sicht gesondert betrachtet wird, steht im Verdacht Krebs auslösen zu können. Diese Verunreinigung ist auf eine ehemalige industrielle Nutzung zurückzuführen.
Kreispolizeigelände in Neuss
Der Bereich Kreispolizeigelände in Neuss mit den Bereichen Alte Aachener Straße, Hürtgener Straße, Saarstraße, Grefrather Weg 1 bis 47 und 2 bis 60 und Jülicher Landstraße 36 bis 180. Für die Jülicher Landstraße 41 bis 117 gilt diese Empfehlung nicht. Das Grundwasser ist im vorgenannten Bereich mit Cyaniden belastet. Diese Verunreinigung ist auf die Verfüllung einer ehemaligen Kiesgrube auf dem Gelände der heutigen Kreispolizeibehörde an der Jülicher Landstraße mit Haus- und Gewerbemüll, darunter auch cyanidhaltige Schlämme, zurückzuführen. Die abströmende Schadstofffahne ist seit 2006 in Lage und Größe stabil.
Ehemaliges Eternitgelände in Neuss
Der Bereich ehemaliges Eternitgelände in Neuss mit den Bereichen Berghäuschensweg 71 bis 75 und 119 sowie Kölner Straße 1, 46 bis 50, 100 und 25 bis 75. Für den Berghäuschensweg 28 bis 92 gilt diese Empfehlung nicht. Das Grundwasser ist im vorgenannten Bereich mit Cyaniden belastet. Diese Verunreinigung ist auf cyanidhaltige Schlämme zurückzuführen, die im Zuge der Produktion von Farbpigmenten (in erster Linie dem sogenannten Berliner Blau) in den 1920er Jahren angefallen sind. Die abströmenden Schadstoffkonzentrationen sind seit 2006 stabil.
Kaarst-Holzbüttgen
Der Teilbereich von Kaarst-Holzbüttgen südlich des Nordkanals und nördlich der Rotdornstraße bzw. nördlich der Königsstraße. Die westliche Grenze bildet die Kaarster Straße, die östliche Grenze läuft parallel zur Straße Am Pfarrzentrum auf der Höhe der Einmündung Schlossstraße/Königsstraße. Zuvor waren im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme an der Nordkanalallee eine Grundwasserverunreinigung mit LCKW festgestellt worden. Die Verunreinigung geht auf einen ehemaligen Chemikaliengroßhandel am Kaarster Bahnhof zurück.
Weitergehende Informationen zur Grundwasserbelastung in Kaarst Holzbüttgen finden Sie hier:
Kaarst-Büttgen
Der Teilbereich von Kaarst-Büttgen nördlich der Holzbüttgener Straße mit den Grenzen Bahnstraße/Driescher Straße/Scharnhorstraße und Vom-Stein-Straße bis hin zum nördlichen Ortsrand von Büttgen. Die Grundwasserverunreinigung mit LCKW aus den 1990er Jahren ist auf den unsachgemäßen Einsatz eines Reinigungsmittels in einer ehemaligen chemischen Wäscherei zurückzuführen. Trotz deutlicher Sanierungserfolge in den letzten Jahren konnte die Verunreinigung noch nicht vollends beseitigt werden. Deshalb wird derzeit für den Standort Büttgen in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum „AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung“ eine innovative Grundwasserreinigung vorgesehen.
Zusätzliche Hinweise für Gartenbrunnenbesitzer
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Untersuchungen von Brunnenwasser bei denen nicht auch die Probennahme und die Befüllung der Probenahmegefäße von geschulten, fachkundigen Personen durchgeführt wurden, durchaus stark verfälschte Ergebnisse liefern. Auch sind maßgebliche Parameter die die örtliche Belastung charakterisieren, oftmals nicht bei einer angebotenen Standarduntersuchung enthalten. Dies kann zu Fehlinterpretationen der Untersuchungsbefunde führen. Aussagekräftige Untersuchungsergebnisse erhält man ausschließlich bei einer Probenahme und Analytik durch ein akkreditiertes Labor.
Darüber hinaus weist das Kreisumweltamt darauf hin, dass Brunnenbohrungen und Grundwasserentnahmen generell anzeige- oder erlaubnispflichtig sind. So kann auch sichergestellt werden, dass beim Fund einer Grundwasserverunreinigung im Einzugsbereich des Brunnens die Betroffenen zeitnah informiert werden. Zudem sind Brunnen durch ein zertifiziertes Brunnenbauunternehmen nach dem aktuellen Stand der Technik zu bauen. Interessierten wird deshalb dringend dazu geraten, sich bereits bei der Planung eines Gartenbrunnens oder anderer Wasserentnahmen direkt an die Untere Wasserbehörde des Rhein-Kreis Neuss zu wenden.