Herkunftssprachlicher Unterricht
Was ist HSU?
Was ist der Herkunftsprachliche Unterricht?
Im Rhein-Kreis Neuss wird für Schüler der Grundschule und Sekundarstufe I Herkunftssprachlicher Unterricht in 17 Sprachen angeboten. Dieser Unterricht findet überwiegend nachmittags statt. Eine Übersicht der Schulen finden Sie im unten stehenden Link.
Untersuchungen belegen, dass die Förderung der Herkunftssprache das Erlernen der deutschen Sprache erleichtert und die Mehrsprachigkeit unterstützt.
Im Herkunftssprachlichen Unterricht wird die Herkunftssprache gefördert und die aus der Familie erbrachten Sprachkenntnisse vertieft. Auch werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der Mutter- und der deutschen Sprache festgestellt und geklärt. Der Unterricht ergänzt bis zu 5 Wochenstunden den Unterricht in Regelklassen und Vorbereitungsklassen der Grundschule sowie der Sekundarstufe I.
Entscheidend für die Teilnahme am Herkunftssprachliche Unterricht ist, dass die Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Sprache als Deutsch aufwachsen. Hierunter ist zu verstehen, dass die andere Sprache im Familienalltag integriert und regelmäßig gesprochen wird.
Entsprechende Sprachkenntnisse sind somit Voraussetzung für die Teilnahme am Herkunftssprachliche Unterricht - der Herkunftssprachliche Unterricht ist nicht als Fremdsprachenunterricht zu verstehen.
Die erzielte Leistung wird im Zeugnis vermerkt. Die positiven Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Herkunftssprachlicher Unterricht sollen bei Versetzungen und Schullaufbahnentscheidungen berücksichtigt werden.
Schülerinnen und Schüler, die den Herkunftssprachlichen Unterricht bis zum Ende der Sekundarstufe I fortsetzen, müssen am Ende der 10. Klasse an einer Sprachprüfung teilnehmen.
Die Leistung wird im Zeugnis eingetragen und kann als zusätzliche Qualifikation bewertet werden oder mangelhafte Leistungen in Englisch oder der zweiten Fremdsprache im Abschlusszeugnis ausgleichen.
Anmeldung & Kontakt
Bitte Fristen beachten!
Die Anmeldung zum Herkunftssprachlichen Unterricht erfolgt zusammen mit der Anmeldung zur jeweiligen Schulform. Sie verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme (RdErl. d. Kultusministeriums von 28.06.2016 BASS 13.61 Nr. 2).
Eine Abmeldung ist nur zum Schuljahresende möglich. Abmeldungen sind schriftlich über die Schule an das Schulamt zu richten.
Anmeldeschluss
Ist jeweils der 15.03. eines jeden Kalenderjahres für das kommende Schuljahr.
Aktuell: 15.03.2023 für das Schuljahr 2023/2024.
Die Anmeldefristen sind unbedingt einzuhalten.
Das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2022/2023 ist abgeschlossen.
Mit der Anmeldung an einer Grundschule kann auch die Anmeldung zum Herkunftssprachlichen Unterricht erfolgen. Den Grundschulen liegen die entsprechenden Informationen und Anmeldeformulare vor.
Möchten Sie vor der Anmeldung noch etwas persönlich besprechen?
Kein Problem. Vereinbaren Sie einen Termin oder klären Sie Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch. Wenden Sie sich dazu ausschließlich an die Fachberaterin - Frau Tikolpoulou -, oder nehmen Sie Mail-Kontakt auf.