Integrationspreis
Am 07.11.2024 verleiht der Rhein-Kreis Neuss den Integrationspreis unter dem Motto:
Integration im Rhein-Kreis Neuss: Gemeinsam stark: Vielfalt fördern, Integration leben!
Er dient der Anerkennung und Würdigung des sozialen Engagements von Personen und Institutionen, die sich im täglichen Leben in herausragender Weise für ein gleichberechtigtes und friedliches Miteinander von Menschen unterschiedlicher Herkunft einsetzen und ein Bewusstsein der gegenseitigen Anerkennung, Toleranz und Verständigung schaffen.
Wer kann sich bewerben?
Der Wettbewerb wird ausgeschrieben für:
- Einzelpersonen aller Altersgruppen, die im Rhein-Kreis Neuss wohnen.
- Vereine, Verbände, Institutionen und Gruppen, die ihren Sitz im Rhein-Kreis Neuss haben und dort ihr förderungsfähiges Engagement einbringen.
- Kindergärten und Schulen aus dem Rhein-Kreis Neuss.
- Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften aus dem Rhein-Kreis Neuss.
- Private Initiativen und Bürgerinitiativen aus dem Rhein-Kreis Neuss.
Man kann sich selbst bewerben oder vorgeschlagen werden. Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Kreises Neuss bzw. dort im Projekt tätige Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Welchen Vorteil bietet der Preis?
Der Integrationspreis ist mit insgesamt 7.000,- € dotiert und bietet die Chance, dass die prämierte Maßnahme einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt wird und damit einen Vorbildcharakter entwickeln kann. Durch die öffentliche Präsentation in einem festlichen Rahmen wird eine entsprechende Würdigung erzielt und das Engagement der Preisträger besonders herausgehoben.
Welche Angaben müssen gemacht werden?
Art, Umfang, Ziel und Verlauf des herausragenden Engagements im Bereich der Integration und der interkulturellen Verständigung sowie der demokratischen Wertevermittlung sollen deutlich dargestellt und begründet werden.
Die Vorschläge sollen schriftlich, in deutscher Sprache und umfangreich dokumentiert eingereicht werden. Die vorgegebenen Bewerbungsunterlagen sind zu benutzen, können aber durch weiteres Material (wie zum Beispiel Fotos, Video, DVD) ergänzt werden. Es werden nur vollständige Anträge berücksichtigt.
Die Maßnahmen sollten bereits in der Praxis erprobt, aber noch nicht abgeschlossen sein.
Folgende Kriterien werden besonders berücksichtigt:
- Förderung der Vielfalt, des Miteinanders und der Verständigung von Menschen mit unterschiedlicher Herkunftsgeschichte,
- Engagement gegen Rassismus, Extremismus, Antisemitismus und alle Formen von Diskriminierung,
- Stärkung der interkulturellen Kompetenz sowie der Werte Toleranz und Respekt,
- Ehrenamtliches bzw. bürgerschaftliches Engagement,
- innovative Idee sowie außergewöhnliche und originelle Wege bei der Umsetzung und Finanzierung,
- Vorbildfunktion,
- Nachhaltigkeit der Maßnahme,
- Planung weiterführender Aktivitäten über das Projekt hinaus,
- Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren.
Wann und wo muss die Bewerbung spätestens abgegeben werden?
Einsendeschluss ist der 24. September 2024. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an:
Kommunales Integrationszentrum
Rhein-Kreis Neuss
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Wo sind die erforderlichen Bewerbungsunterlagen erhältlich?
Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen befinden sich unten im Downloadbereich dieser Internetseite.
Allgemeines, Rechtliches
Der Integrationspreis kann auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Über die Verleihung des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Zur Jury gehören der Kreisdirektor als Vertreter des Landrates, der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Wohnen sowie jeweils ein Mitglied der im Kreistag vertretenen Fraktionen. Das Preisgeld ist ausschließlich für gemeinnützige, der Integration und Gleichberechtigung dienliche Projekte oder für die Fortentwicklung der prämierten Projekte einzusetzen. Die Übergabe des Integrationspreises erfolgt durch den Landrat oder dessen Vertreter.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rhein-Kreises Neuss sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Projekte und Maßnahmen, die bereits vom Rhein-Kreis Neuss gefördert werden, können nicht berücksichtigt werden. Der Integrationspreis kann für ein Projekt oder eine Maßnahme nur einmal verliehen werden.
Die Teilnahme am Wettbewerb führt zu keinem Anspruch auf Finanzierung von Projekten und auf Verleihung des Integrationspreises.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb befugt der Urheber den Rhein-Kreis Neuss, die eingereichten Beiträge zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, vorzutragen und ggf. für diese Zwecke zu bearbeiten.
Die Teilnehmer sichern zu, dass sie die Urheber der eingereichten Beiträge sind und gewährleisten, dass durch ihre Beiträge Rechte Dritter nicht verletzt werden.
Eine Rückgabe der eingereichten Beiträge ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.