Maklererlaubnis beantragen
Nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) bedarf der Erlaubnis, wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will (Makler). Eine Erlaubnis benötigt auch, wer Bauvorhaben als sogenannter Bauträger oder als Baubetreuer vorbereiten oder durchführen will, sowie Darlehensvermittler. Wohnimmobilienverwalter die gewerblich gemeinschaftliches Eigentum oder für dritte Mietverhältnisse verwalten.
Mit dieser Erlaubnis für Gewerbetreibende will der Gesetzgeber den Zugang zum Maklerberuf reglementieren, um den Verbraucher vor Vermögensschäden zu schützen.
Einen Antrag können Sie bei uns stellen. Wir prüfen dann Ihre persönliche Zuverlässigkeit im gewerberechtlichen Sinne. Beantragt eine juristische Person die Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung, dann werden die Firma und alle Vertretungsberechtigten Personen auf Zuverlässigkeit überprüft.
Außer dem unten zum Download zur Verfügung gestellten Antragsformular werden noch weitere Unterlagen benötigt. Wo sie die Unterlagen erhalten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
WICHTIG: Die vorzulegenden Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden. Bitte verzichten Sie darauf die Unterlagen vorab per Email zu senden.
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Antragsformular
- Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde (Belegart "0"; erhältlich
beim zuständigen Einwohnermeldeamt) - Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9)
- Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stadt- oder
Gemeindekasse - Auskunft des Insolvenzgerichts, ob eine Verfahrenseröffnung vorliegt (vom zuständigen Amtsgericht)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei Wohnimmobilienverwaltern (Die Versicherung stellt eine Bescheinigung extra zur Vorlage der Behörde aus.)
- Handelsregisterauszug bei bereits im Handelsregister eingetragenen
Firmen. - Vollständiger Gesellschaftsvertrag bei Personengesellschaften und juristischen Personen.
Was Sie in diesem Zusammenhang noch wissen sollten
Wichtiger Hinweis nach Artikel 13 DSGVO:
Im Rahmen der Ausübung Ihres Gewerbes nach § 34 c Gewerbeordnung werden Ihre personenbezogenen Daten erhoben und gespeichert. Dies dient der Prüfung Ihres Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung und der Überwachung des Gewerbes. Darüber hinaus werden bei Antragstellung und Widerruf der Erlaubnis Daten zur Überprüfung der Zuverlässigkeit an die Wohnortgemeinde; zuständige Gewerbemeldestelle; zuständige Industrie und Handelskammer; das Amtsgericht; Vollstreckungsportal; Polizeibehörde; evtl. Ausländeramt und eventuell an das Finanzamt übermittelt.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 11 und 34c Abs. 1 Gewerbeordnung verarbeitet.
Hinweise
Informationen bezüglich der Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, erhalten Sie auf unserem Merkblatt Weiterbildungspflicht unten im Feld Downloads. Außerdem ist hier ein Vordruck zum Nachweis der Weiterbildungen hinterlegt.
Wenn Sie als Bauträger oder Baubetreuer Ihren Prüfbericht oder Ihre Negativbescheinigung hochladen möchten, finden Sie hierzu ein Merkblatt für Baubetreuer und Bauträger unten im Feld Downloads und einen Link zum Hochladen der Dokumente im Feld externe Links. Außerdem ist hier ein Vordruck zur Abgabe einer Negativerklärung hinterlegt.
Diese Kosten entstehen bei uns
Die Gebühren entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.