Hebammen und Entbindungspfleger
Sie sind auf der Suche nach einer Hebamme oder einem Entbindungshelfer
Über den externen Link in der Linkbox, gelangen Sie zur Hebammenliste des GKV-Spitzenverbandes.
Dienstleistung online erledigen
Diese Dienstleistung kann online erledigt werden.
Das Vorhaben kann ohne Besuch im Kreishaus durchgeführt werden.
Meldung und Aktualisierung der Angaben als Hebamme online übermitteln
Freiberuflich tätige Hebammen / Entbindungspfleger haben, genau wie die Angehörigen der anderen Gesundheitsfachberufe, die gesetzliche Pflicht, sich beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzumelden, bzw. sie müssen vom jeweiligen Arbeitgeber dort angemeldet werden (§ 18 ÖGDG i.V.m. der Durchführungsverordnung). Nutzen Sie hierzu gerne den oben stehenden Online Dienst.
Neben der für alle Gesundheitsfachberufe üblichen Erfassung und hygienischen Überwachung der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt wird bei Hebammen und Entbindungspflegern regelmäßig der Nachweis über die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung aus § 7 der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO NRW) eingefordert. Danach sind innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren mindestens 50 Fortbildungsstunden aus den Bereichen "Fach- und Methodenkompetenz", "Notfallmanagement" sowie 10 Stunden "sonstige Weiterbildung" nachzuweisen. Hierbei werden ausschließlich zertifizierte Lehrgänge anerkannt.
Für die Überprüfung der Eignung eines Fortbildungsangebotes für Hebammen ist es erforderlich, dass der Veranstalter beim Gesundheitsamt eine Seminarbeschreibung vorlegt. Ein Muster für eine Seminarbeschreibung können Sie telefonisch beim Gesundheitsamt anfordern.
Gerne können Sie Ihre Nachweise über den oben stehenden Online Dienst einreichen.
Ist ein Seminar bereits durch eine andere Behörde oder den Landeshebammenverband genehmigt worden, ist diese Genehmigung beim Gesundheitsamt vorzulegen.