Meldeverfahren für Angehörige der nichtakademischen Heilberufe
Dienstleistung online erledigen
Diese Dienstleistung kann online erledigt werden.
Das Vorhaben kann ohne Besuch im Kreishaus durchgeführt werden.
Personen, die einen nichtakademischen Heilberuf im Rhein-Kreis Neuss selbständig ausüben oder Angehörige eines nichtakademischen Heilberufes beschäftigen möchten, müssen die Aufnahme, Änderungen und Beendigung dieser Tätigkeit dem Rhein-Kreis Neuss anzeigen.
Für das entsprechende Anzeigen nutzen Sie bitte die aufgeführten Links. Dort können Sie online Ihre Tätigkeit anzeigen, ändern oder beenden.
Des Weiteren ist der Rhein-Kreis Neuss für die Überwachung der Berechtigung zur Ausübung eines nichtakademischen Heilberufes sowie zur Führung von Berufsbezeichnungen zuständig.
Gesetzliche Grundlage für die Anzeigepflicht und Überwachung ist der § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG).
Sollten Sie sich für eine Prüfung oder Eröffnung einer Praxis im Rahmen einer Heilpraktikerpraxis interessieren nutzen Sie bitte den unten aufgeführten Link. Sie werden zu näheren Informationen weitergeleitet.