Reisen mit Arzneimitteln
Gesundheit |
Viele Menschen sind im Rahmen ihrer Behandlung auf die regelmäßige Einnahme von Arzneimitteln angewiesen. Bei Reisen innerhalb der EU ist dies in aller Regel - für den persönlichen Bedarf - problemlos möglich.
Eine Reihe der sogenannten Drittländer fordern jedoch hierzu eine besondere Bescheinigung über die Notwendigkeit des Mitführens von Arzneimitteln. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich unbedingt vor Reiseantritt bei einer diplomatischen Vertretung ihres Urlaubslandes.
Sofern eine Bescheinigung benötigt wird, ist diese vom behandelnden Arzt zu erstellen und muss häufig von der Ärztekammer bestätigt werden. Zuständig für das Kreisgebiet ist die
Ärztekammer Nordrhein
Servicepoint
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
Telefon 0211 4302-2561 oder -2562
Reisen mit Betäubungsmitteln
Eine Besonderheit stellt jedoch die Gruppe der Betäubungsmittel (BTM) dar. Für das Mitführen von BTM ist - je nach Reiseziel - vom behandelnden Arzt eine Bescheinigung entsprechend der hier als Download zur Verfügung gestellten Muster erforderlich, die von dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt zu beglaubigen ist. Ihr Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss stellt entsprechende Beglaubigungen gegen eine Gebühr von 10,00 Euro in Neuss (02131 928 5378) und Grevenbroich (02181 601 5370) aus. Für die Beglaubigung ist vorab ein Termin mit einer der nachstehenden Ansprechpersonen zu vereinbaren.