Zuschuss für die Anschaffung von Stoffwindeln
Rhein-Kreis Neuss fördert den Erwerb von Stoffwindeln
Alle Eltern von Kleinkindern und inkontinente Personen wissen, wieviel Abfall bei der Verwendung von Einwegwindeln anfällt. Um das Abfallaufkommen zu senken und Anreize für nachhaltiges Verhalten zu setzen, fördert der Rhein-Kreis Neuss die Anschaffung von Stoffwindeln einmalig mit bis zu 200 Euro.
Dazu hat der Kreistag insgesamt ein Budget von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Es werden 50 % des Kaufpreises und maximal 200 Euro für die Betroffenen und die Familien zur Verfügung gestellt. Das digitale Antragsverfahren soll so unkompliziert wie möglich ablaufen, daher werden nur die für die Bearbeitung notwendigen Daten aufgenommen. Dazu zählen die Daten der antragstellenden Person, die Rechnungskopie und die Kontoverbindung. Auf diese Weise sollen die Antragstellung so simpel wie möglich gemacht werden.
Zielsetzung des Kreises ist, die Mittel innerhalb von vier Wochen nach Antragseingang auszuzahlen.
In folgenden Fällen ist eine Förderung ausgeschlossen:
- Eine Förderung von gebraucht gekauften Stoffwindeln wird ausgeschlossen.
- Quittungen von Privatpersonen werden nicht anerkannt.
- Eine Förderung wird nicht in vollem Umfang gewährt, wenn die Krankenkasse den Kauf von Stoffwindeln vollständig oder teilweise übernimmt.
- Eine rückwirkende Förderung für vor dem 20.03.2024 gekauften Stoffwindeln ist ausgeschlossen.
Online-Antrag
Diese Dienstleistung kann ausschließlich online erledigt werden.
Bitte klicken Sie auf den folgenden Link und füllen das Antragsformular online aus.
Online Zuschuss für Stoffwindeln beantragen
Haben Sie noch Fragen?
Wenn Sie noch Fragen zur Förderung oder Antragstellung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wenden Sie sich bitte per e-Mail an: stoffwindeln(at)rhein-kreis-neuss.de
Der Rhein-Kreis Neuss fördert rückwirkend ab dem 20.03.2024 den Kauf und die Verwendung von Stoffwindeln. Dies geschieht, um zukünftig die anfallenden Abfallmengen zu reduzieren und durch die Wiederverwendbarkeit der Stoffwindeln einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Eine Förderung wird durch den Rhein-Kreis Neuss nach den folgenden Bestimmungen gewährt:
- Förderzweck
Die Anschaffung neuer Stoffwindeln wird im Rahmen eines einmaligen, nicht zurückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten und in Höhe von maximal 200,00 € gefördert. Es kann kein Antrag über den Restbetrag gestellt werden, wenn im Rahmen des Antrages die Förderung von 200,00 € nicht ausgeschöpft wird.
- Förderberechtigte Personen
Zu den Personen, die förderungsberechtigt sind, gehören alle (bereits geborenen) Kinder und von Inkontinenz betroffenen Personen, die ihren melderechtlichen Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss haben. Einen Abgleich mit den Daten des Einwohnermeldeamtes behält sich der Förderer ausdrücklich vor.
- Antragsberechtigte Personen
Antragsberechtigt ist bei Volljährigkeit die betroffene Person. Bei Kindern ist der/die Erziehungsberechtige antragsberechtigt. Wenn eine förderfähige Person von einem gerichtlich bestellten Betreuer betreut wird, so kann unter Vorlage der Betreuungsurkunde auch der/die Betreuer/in einen Förderantrag für diese Person stellen.
- Förderantrag
Der Förderantrag sowie die Förderrichtlinie sind auf der Website des Rhein-Kreis Neuss zu finden. Der Antrag kann ausschließlich online über das zur Verfügung gestellte Antragsformular gestellt werden. Eine Anforderung der Originalrechnung kann durch den Rhein-Kreis Neuss im Rahmen der Antragsbearbeitung gestellt werden.
Wird der Förderantrag unvollständig gestellt und die fehlenden Informationen werden auch nach einer Nachforderung nicht eingereicht, wird der Förderantrag abgelehnt.
Der Rhein-Kreis Neuss bearbeitet vollständige Förderanträge in der Regel innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eingang.
- Antragempfänger
Der Antrag auf Gewährung der Förderung des Kaufes von Stoffwindeln ist beim Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreis Neuss mit dem digitalen Antragsformular zu stellen.
Das Formular findet man hier (am besten hier später den Link einbauen). - Antragsunterlagen
Der Antrag ist digital zu stellen. Im Rahmen der Antragstellung ist das Antragsformular vollständig auszufüllen. Weiterhin muss die Rechnung hochgeladen werden. Auf Anforderung ist die Originalrechnung auch im Original einzureichen.
- Ausschluss
- Eine Förderung von gebraucht gekauften Stoffwindeln wird ausgeschlossen.
- Quittungen von Privatpersonen werden nicht anerkannt.
- Eine Förderung wird nicht in vollem Umfang gewährt, wenn die Krankenkasse den Kauf von Stoffwindeln vollständig oder teilweise übernimmt.
- Eine rückwirkende Förderung für vor dem 20.03.2024 gekauften Stoffwindeln ist ausgeschlossen.
- Sonstiges
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Förderung.
Eine Förderung erfolgt ausschließlich solange, bis das Budget, das durch den Kreistag im Beschluss KT 20240320/016 zur Verfügung gestellt wurde, aufgebraucht ist.