Ukraine-Hilfe
Informationen zum Aufenthalt und zur Einreise in Deutschland
Müssen sich Geflüchtete anmelden?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Geflüchtete aus der Ukraine sollen sich unmittelbar nach ihrer Ankunft in den Einwohnermeldeämtern der Stadt oder der Gemeinde des Aufenthaltsortes anmelden.
Hierum bitten die Stadt- und Gemeindeverwaltungen gemeinsam mit dem Kreis.
Dies gilt dabei unabhängig von einem möglichen Bezug von Sozialleistungen.
Wie ist die rechtliche Situation für Ukraine-Flüchtlinge?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat die Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereiste Ausländern erlassen, die am 09.03.2022 in Kraft getreten ist. Damit werden aus der Ukraine Vertriebene vorrübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten, die eine am 01. Februar 2024 gültige Aufenthaltserlaubnis hatten, gelten bis zum 04. März 2025 fort. Sie benötigen in diesem Fall keinen Termin bei der Ausländerbehörde.
Geflüchtete aus der Ukraine, die noch keine Aufenthaltserlaubnis haben, müssen einen Termin bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde vereinabren:
Ausländerbehörde für Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch oder Rommerskirchen:
Informationen und Terminvereinbarung für Geflüchtete aus der Ukraine
In den Städten Neuss und Dormagen bestehen eigene Ausländerbehörden, die Sie wie folgt erreichen können:
Neuss: Integrationsamt der Stadt Neuss
Dormagen: Ausländerbehörde der Stadt Dormagen
Können die Menschen aus der Ukraine Sozialhilfe beantragen?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Aufgrund einer anstehenden Gesetzesänderung hat sich ab dem 01.06.2022 die Zuständigkeit geändert und geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind und das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben (aktuell 65 Jahre und 10 Monate), können einen Antrag auf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld beim Jobcenter Rhein-Kreis-Neuss stellen.
Sollten Sie bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei den Städten und der Gemeinde beziehen, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Der Antrag nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gilt auch für Leistungen nach dem SGB II. Sollten für Sie Leistungen nach dem SGB XII (z.B. wegen erreichter Altersgrenze) in Frage kommen, erhalten Sie hierüber eine Mitteilung durch die Stadt oder Gemeinde, von der Sie bereits Leistungen beziehen.
Kinder und Jugendliche können zudem Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch nehmen. Über das Bildungs- und Teilhabepaket können z.B. die Kosten für das Mittagsessen in der Schule / Kindertageseinrichtung, für Lernförderung oder die Teilnahme in Vereinen (anteilig) übernommen werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Rhein-Kreis Neuss: Bildungs- und Teilhabepaket
Geflüchtete, die bisher keine Leistungen des Staates beziehen, können einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter beantragen.
Die Antragstellung erfolgt über einen Kurzantrag, der in Deutsch und Ukrainisch verfasst ist.
Unter folgenden erhalten Sie weitere Informationen zur Antragstellung und dem weiteren Verfahren des Jobcenters.
Zur Antragstellung beim Jobcenter sind alle ukrainischen Geflüchteten berechtigt, die entweder im Besitz einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG sind.
Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, um Unterstützung (Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung) bitten und die Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB II / SGB XII nicht erfüllen, können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Diese Leistungen können bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde beantragt werden:
- Stadt Neuss
- Stadt Dormagen
- Stadt Grevenbroich
- Stadt Kaarst
- Stadt Korschenbroich
- Stadt Meerbusch
- Stadt Jüchen
- Gemeinde Rommerskirchen
Können Geflüchtete ein Girokonto eröffnen?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Grundsätzlich ist es möglich, bei allen Banken ein Konto zu eröffnen. Die Sparkasse Neuss bietet Kriegsflüchtlingen für die Dauer von einem Jahr ein kostenloses Girokonto inklusive Karte. Link: www.sparkasse-neuss.de
Kann ich nach der Ankunft in Deutschland gleich arbeiten?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Arbeiten dürfen Sie grundsätzlich erst, wenn Ihnen die Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel erteilt hat – sofern aus diesem auch hervorgeht, dass Sie damit arbeiten können.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzen, sind sowohl die Beschäftigung als auch die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit von der Ausländerbehörde zu erlauben und entsprechend ist der Aufenthaltstitel bei Erteilung mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“ zu versehen.
Wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, können Sie grundsätzlich auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.
Sofern Sie visafrei eingereist sind und noch keine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, gilt: Während des kurzfristigen visafreien Aufenthalts ist eine Beschäftigung allgemein nicht möglich und nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt (z.B. einzelne Personen mit Führungspositionen in Unternehmen)
Quelle:
Zur Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine hat die Bundesagentur für Arbeit eine Hotline 0911 178-7915 (Russisch/Ukrainisch) zu den Themen Arbeit und Ausbildung eingerichtet.
Wer unterstützt geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer bei der Arbeit und Ausbildungssuche?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Die Bundesagentur für Arbeit hilft allen Menschen in Deutschland, die eine Arbeit oder eine Ausbildung suchen. Sie werden kostenfrei beraten und unterstützt zum Beispiel, wenn Sie
- einen Job oder eine Ausbildung suchen,
- Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen möchten oder
- Deutsch lernen möchten.
Unter der folgenden zentralen Nummer erreichen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, die Ukrainisch oder Russisch sprechen: 0911 178-7915 (Montag bis Donnerstag: 8 – 16 Uhr, Freitag: 8 – 13 Uhr).
Für Auskünfte in deutscher Sprache stehen Ihnen weiterhin unsere Servicerufnummern zur Verfügung für Arbeitnehmer 0800 4 555500 und für Arbeitgeber 0800 4 555520.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
In Deutsch:
https://www.arbeitsagentur.de/ukraine
In Ukrainisch:
https://www.arbeitsagentur.de/ua/ua/ukraine
Für eine persönliche Arbeitssuchendmeldung und die Vereinbarung von Beratungsterminen stehen Ihnen die Dienststellen der Arbeitsagentur zur Verfügung:
- Neuss, Marienstr. 42
- Grevenbroich, Lindenstr. 43
- Dormagen, Römerstr. 25
Ab dem 1. Juni 2022 unterstützt Sie das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss auf dem Weg in Arbeit oder Ausbildung.
Um eine Beratung bezüglich Ihrer beruflichen Situation zu erhalten, stehen Ihnen Arbeitsvermittlerinnen, Arbeitsvermittler und Dolmetscher (Hotline) in den nachfolgenden Standorten zur Verfügung:
Für Kundinnen und Kunden Ü25 aus Neuss, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch
Karl-Arnold-Str. 20, 41462 Neuss
Für Kundinnen und Kunden U25 aus Neuss, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch
Marienstr. 22-24, 41462 Neuss
Für Kundinnen und Kunden aus Dormagen
Bismarckstr. 54, 41542 Dormagen
Für Kundinnen und Kunden aus Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen
Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich
Für die Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte unser Kontaktcenter oder jobcenter.digital.
Weitere Informationen können Sie der Homepage des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss entnehmen:
Was ist zu tun, wenn das 90-tägige Visum/der visafreie Kurzaufenthalt abgelaufen ist oder demnächst ablaufen wird? .Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Sollte der Ablauf Ihres 90-tägigen Visums bzw. Kurzaufenthaltes unmittelbar bevorstehen, wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde oder das zuständige Ausländeramt der kreisangehörigen Kommune, in welcher sich die Geflüchteten aufhalten.
Wie wird die medizinische Versorgung der Menschen aus der Ukraine sichergestellt?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Hilfebedürftige Personen aus der Ukraine, die eine medizinische Behandlung benötigen und Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, erhalten beim zuständigen Sozialamt der Stadt oder Gemeinde ihres Aufenthaltsortes (bei der Stadt Neuss das Integrationsamt) einen sog. Krankenschein. Mit diesem Krankenschein werden die Kosten übernommen. Hilfebedürftige Personen, die Leistungen nach dem SGB II / SGB XII beziehen, werden über die gesetzliche Krankenversicherung versichert. Ukrainische Geflüchtete, die keine Leistungen beziehen, können bei der gesetzlichen Krankenversicherung ihren Versicherungsschutz beantragen.
Wo gibt es Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder und für Schwangere in Not?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist erreichbar unter Tel. 08000 116 016. www.hilfetelefon.de
Das Hilfetefon „Sexueller Missbrauch“ ist erreichbar unter Tel. 0800 22 55 530.
Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ ist erreichbar unter Tel. 0800 40 40 020. www.schwanger-und-viele-fragen.de
Die Anrufe sind kostenfrei und anonym. Im Notfall sollte die Polizei unter 110 angerufen werden.
Welche Impfungen werden über die Covid-19-Impfung hinaus für Geflüchtete empfohlen?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Den Geflüchteten sollten frühzeitig alle Impfungen angeboten werden, die die Ständige Impfkommission (STIKO) für die in Deutschland lebende Bevölkerung empfiehlt.
Wenn keine Impfung nachgewiesen werden kann, sollten neu ankommende Geflüchtete ab 12 Jahren zuerst gegen Covid-19 und dann gegen Masern geimpft werden. Dabei müssen 14 Tage Abstand zwischen der Covid-19-Impfung und der Masernimpfung eingehalten werden.
Für Kinder unter 5 Jahren hat die Masernimpfung oberste Priorität. Wichtig ist, dass Kinder nur eine Kindertagesstätte besuchen dürfen, wenn sie gegen Masern geimpft sind. Ein Schulbesuch ist auch schon ohne Masernimpfung möglich. Diese Impfungen werden von Kinderärzten und Kinderärztinnen und Arztpraxen angeboten.
Externe Downloads (PDF)
Weitere Informationen zu dem Thema finden sich hier:
Was ist, wenn Geflüchtete mit dem Auto eingereist sind? .Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Ab dem 1. Oktober 2024 muss das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden, sofern ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wurde.
Für ukrainische Fahrzeuge, die seit Grenzübertritt länger als ein Jahr in Deutschland verkehren, gelten ab dem 01.10.2024 folgende Regelungen:
- Maßgebend für den Fristbeginn ist grundsätzlich die erste Einreise nach Deutschland. Ob eine vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland anzunehmen ist oder eine Verpflichtung zur Zulassung des ukrainischen Fahrzeugs in Deutschland besteht, hängt von den jeweiligen Einzelfallumständen ab.
- Die Überschreitung der Frist ohne Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wird ein regelmäßiger Standort begründet, endet die Frist vorzeitig.
- Eine bestehende Ausnahmegenehmigung für ukrainische Fahrzeuge endet mit Auslaufen oder Widerruf der erteilten Ausnahmegenehmigung Ende September 2024.
Da der technische Zustand des ukrainischen Fahrzeugs unter Umständen nicht mit den deutschen Anforderungen übereinstimmt, sind hier die Problematiken ggf. im Wege von halterbezogenen Ausnahmen zu klären. Die vereinfachte Sicherheitsüberprüfung kann für die Genehmigung und Zulassung nicht herangezogen werden.
Wegen der unterschiedlichen Zulassungsvarianten (z.B. abhängig von Verfügungsberechtigten, Halterbindung bei Umzugsgut, Ausnahmen vom Abgasverhalten etc.) kann eine Zulassung nicht tagesaktuell am Schalter erfolgen.
Für den Antrag auf Zulassung bestehen folgende Möglichkeiten:
- Vorabzusendung per Mail:
Alle Unterlagen eingescannt Mail an folgende Adresse
katja.hohmann(at)rhein-kreis-neuss.de
- Terminvereinbarung für eine persönliche Abgabe in der Dienststelle Neuss:
02131/928-3636 oder 02131/928-3637
Nach Prüfung der Unterlagen setzt die Zulassungsbehörde sich mit dem Antragsteller/der Antragstellerin zur Abklärung des weiteren Vorgehens in Verbindung.
Welche Dokumente sind für die Zulassung erforderlich:
- Ein Personaldokument mit Namensangaben in lateinischen Buchstaben,
ggf. Aufenthaltstitel oder Reisepass mit Meldebescheinigung; - Die ukrainischen Zulassungspapiere und die Kennzeichenschilder;
- Erklärung über die Verfügungsberechtigung, sofern Halter nicht bereits in der Ukraine als Halter vermerkt ist;
- Eine Einzelgenehmigung für das Fahrzeug nach „ 21 der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder (sofern vorhanden) die EU-Überein-stimmungsbescheinigung (CoC) mit der zusätzlich durchgeführten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO; - Der Nachweis der Versicherung (eVB – keine grüne Versicherungskarte oder Grenzversicherung);
- SEPA-Lastschriftmandat (IBAN und BIC; falls erforderlich, Einverständnis des Kontoinhabers
- Eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, soweit diese erteilt werden kann.
Die Gebühr ist abhängig vom Einzelfall und kann zwischen 37,10 € und ca. 350,00 € betragen.
Wie kann man günstig Bus und Bahn fahren?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Das Angebot, den öffentlichen Nahverkehr kostenlos mit einem ukrainischen Ausweisdokument zu nutzen, besteht seit Juni nicht mehr.
Für Leistungsbeziehende nach dem SGB II, SGB XII und dem AsylbLG besteht die Möglichkeit das vergünstigte „SozialTicket“ des VRR in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen sowie den Berechtigungsausweis erhalten Sie vom Jobcenter oder dem zuständigen örtlichen Sozialamt.
Gilt ein ukrainischer Führerschein in Deutschland?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Inhaber einer gültigen ukrainischen Fahrerlaubnis dürfen abweichend von § 29 Abs. 1 S. 4 FeV im Umfang ihrer Berechtigung in Deutschland auch dann Kraftfahrzeuge führen, wenn nach der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes im Inland mehr als sechs Monate vergangen sind. Die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Zudem bedarf es abweichend von § 29 Abs. 2 FeV weder einer Übersetzung noch eines Internationalen Führerscheins.
Die Fahrberechtigung gilt nur für Fahrerlaubnisinhaber, denen vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz nach nationalem Recht gewährt wird. Danach wird der vorübergehende Schutz allen Personen, die seit dem 24.02.2022 infolge der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte aus der Ukraine vertrieben wurden, gewährt. Der Schutzstatus gilt sowohl für ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.02.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, als auch für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24.02.2022 in der Ukraine Schutz genossen haben, sowie für deren Familienangehörige.
Die Dauer des vorübergehenden Schutzes für diesen erfassten Personenkreis ist bis zum 04.03.2025 verlängert.
Die Anerkennung setzt die ursprüngliche Gültigkeit der Fahrerlaubnis voraus (s. nachfolgenden Tabelle). Die Anerkennung setzt die Gültigkeit der Fahrerlaubnis voraus. Die Gültigkeitsdauer ukrainischer Fahrerlaubnisse kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Führerscheine, deren Gültigkeit nach dem 31.12.2021 abgelaufen ist, sind anzuerkennen, wenn die Ukraine die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten darüber in Kenntnis setzt, dass sie Beschlüsse zur Verlängerung der Gültigkeit erlassen hat.
Verlust des ukrainischen Führerscheins
Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls ist auf Antrag, auch bei den zuständigen Behörden der Ukraine zu prüfen, welche Fahrerlaubnis nach den Rechtsvorschriften der Ukraine erworben wurde und ob kein andere Mitgliedstaat bereits einen Führerschein ausgestellt hat. Nach Durchführung der Überprüfung und vor Ausstellung eines „Ersatzführerscheines“ kann eine Überprüfung hinsichtlich körperlicher und geistiger Eignung gefordert werden, bei den Führerscheinklassen C,CE,C1, C1E, D, DE, D1 und D1E ist diese vorgeschrieben. Im Anschluss an die Überprüfung kann ein Führerschein der gleichen Klasse oder Klassen mit dem Unionscode „99.01 (höchstens bis zum 06.März 2025)“ und der Bedeutung „Sonderausfertigung, nur für die Dauer des vorübergehenden Schutzes gültig (verlorener oder gestohlener UA-Führerschein“ ausgestellt werden. Das Ablaufdatum dieser Führerscheine ist der 06.März 2025.
Umschreibung
Die Umschreibung der ukrainischen Fahrerlaubnis kann weiterhin beantragt werden. Die Voraussetzungen richten sich hier nach den allgemein gültigen Vorschriften für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland. Informationen einschließlich den erforderlichen Unterlagen können unter „Rund ums Auto/Führerscheinstelle/Führerschein umtauschen, umschreiben oder erweitern/Umschreibung ausländischer Führerscheine (nicht EU und EWR)“ nachgelesen werden.
Fahrerqualifizierungsnachweis/Fahrerbescheinigung:
Auf Antrag des Inhabers eines gemäß der Verordnung von der Ukraine ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweises kann dieser Person, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat, abhängig vom Nachweis auf dem Führerschein der besondere befristete Unionscode „95.01 (höchstens bis zum 06.März 2025)“ vermerkt oder einen Fahrerqualifizierungsnachweis mit dem vorgenannten Unionscode ausgestellt werden. Sofern dieser Unionscode auf dem von der Ukraine ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweis zur Güterbeförderung vermerkt ist, ist es dem Kraftfahrer gestattet, dies auch als Fahrerbescheinigung zu erbringen.
Vor der Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises oder der Eintragung des Unioncodes auf dem Führerschein bzw. auf der Fahrerbescheinigung ist eine ergänzende obligatorische Ausbildung zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse, erforderlich. Die Ausbildung beträgt mindestens 35 Stunden und darf 60 Stunden nicht überschreiten, einschließlich Mindeststunden in der ein Fahrzeug persönlich geführt wird. Nach Abschluss der Ausbildung muss der Kraftfahrer eine schriftlichen, mündlichen oder computergestützten Test ablegen.
Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrerqualifizierungsnachweises ist vor Ausstellung eine Überprüfung unter Beteiligung der zuständigen Behörden der Ukraine erforderlich.
Ausstellungsdatum | Klasse | Gültigkeit |
---|---|---|
Bis zum 24.03.2011 | Alle | unbefristet |
25.03.2011 bis 27.03.2013 | Alle | 50 Jahre |
28.03.2013 bis 15.06.2013 | C- und D-Klassen | 10 Jahre |
28.03.2013 bis 15.06.2013 | A- und B-Klassen | 20 Jahre |
Ab dem 06.09.2013 | Alle | 30 Jahre |
| Fahranfänger (Probezeit) | 2 Jahre |
Was ist zu beachten, wenn Geflüchtete ihre Heimtiere mitbringen?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Wenn Geflüchtete Hunde oder Katzen mitbringen, sollen sie Kontakt mit dem Veterinäramt des Rhein-Kreises Neuss aufnehmen. Die Tiere werden dann von Amtsveterinären begutachtet und dann werden ggf. weitere Maßnahmen wie
z.B. die Impfung gegen die Tollwut veranlasst.
Die Ansprechpersonen beim Veterinäramt gehen aus dem Merkblatt hervor.
Bitte beachten Sie unser Merblatt: Einreise mit Hunden und Katzen - Hinweisblatt für Geflüchtete aus der Ukraine (PDF)
Wie bekommen ukrainische Kinder und Jugendliche einen Schulplatz?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht für alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr eine Schulpflicht. Diese dauert bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die neu in den Rhein-Kreis Neuss einreisen und noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, kommen mit ihren Eltern nach vorheriger Terminabsprache zu einem persönlichen (Online-)Beratungsgespräch in das Kommunale Integrationszentrum (KI) Rhein-Kreis Neuss.
Dort erhalten Eltern und ihr schulpflichtiges Kind Informationen zu Schullaufbahn, Schulformen und Fördermöglichkeiten und Unterstützung bei der Suche nach einer wohnortnahen Schule.
Zum Beratungsgespräch bringen Sie bitte Ihr schulpflichtiges Kind und folgende Unterlagen mit:
- der Ausweis/Reisepass des Kindes/Jugendlichen
- der Ausweis/Reisepass der Eltern/Erziehungsberechtigten
- die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- das letzte Schulzeugnis des Kindes/Jugendlichen (nach Möglichkeit mit beglaubigter Übersetzung)
Terminanfragen sind telefonisch unter der Telefonnummer 02131 928-4011 möglich sowie unter der Mail-Adresse ki(at)rhein-kreis-neuss.de.
Weitere Informationen finden Sie hier: Seiteneinsteigerberatung Rhein-Kreis Neuss
Welche Möglichkeiten der Kinderbetreuung gibt es?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Über Ihre Stadt oder Gemeinde erhalten Sie Informationen zu den Kindertageseinrichtungen. Dazu gibt es weitere Informationen hier:
Kindertageseinrichtungen
Für Kinder unter 3 Jahren gibt es auch die Möglichkeit einer Kindertagespflege. Hier finden Sie die Ansprechpartner in den einzelnen Kommunen:
Kindertagespflege
Wichtig: Ihr Kind muss mindestens einmal gegen Masern geimpft sein, bevor es in die Kinderbetreuung gehen darf.
Informationen zum Coronavirus, der Corona-Schutzimpfung und den in Deutschland geltenden Corona-Regeln in ukrainischer Sprache.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Externe Links
Informationen zum Coronavirus, der Corona-Schutzimpfung und den in Deutschland geltenden Corona-Regeln in ukrainischer Sprache:
Informationen über niedrigschwellige Angebote.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Der Newsletter Bildung und (Neu-)Zuwanderung im Rhein-Kreis Neuss des Kommunalen Integrationszentrums (KI) weist auf aktuelle Angebote, Veranstaltungshinweise und ausgewählte Informationen zu den Themen Bildung, Integration und Neuzuwanderung im gesamten Rhein-Kreis Neuss hin. Der Newsletter richtet sich an alle haupt- und ehrenamtlich in diesem Bereich Tätige sowie an Personen, die Interesse an Themen der Integration haben. Darunter finden sich aktuell viele Hinweise für ukrainische Geflüchtete.
Alle veröffentlichten Newsletter des KI können Sie im Archiv einsehen.
Hilfe für die Ukraine
🇩🇪 Deutsch
#01 Wie kann man den Menschen in der Ukraine am besten helfen?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Wer helfen möchte, könne dies momentan am besten durch Spenden auf hierfür speziell eingerichtete Sonderkonten, wie das der „Aktion Deutschland hilft“ machen. Das Deutsche Zentralinstitut für Soziale Fragen (DZI) hat eine Übersicht zu vertrauenswürdigen Spendenkonten veröffentlicht: Zur Internetseite des DZI
Hilfsorganisationen raten derzeit von Sachspenden eher ab, solange kein persönlicher Kontakt vor Ort besteht. Gründe hierfür sind zurzeit oftmals erschwerte Zufahrtswege in die Kriegsregion sowie der hohe Sortieraufwand.
#11 Sprechen Sie Ukrainisch? Helfen Sie ankommenden Geflüchteten!.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Um den Geflüchteten aus der Ukraine, die kein deutsch sprechen nach ihrer Ankunft im Rhein-Kreis Neuss zu helfen, suchen wir Unterstützer, die Ukrainisch sprechen und als Sprachmittler ehrenamtlich tätig sein möchten. Interessierte können Sie sich über das Anmeldeformular „ich spreche Ukrainisch“ registrieren.
Hier registrieren
#13 Haben Sie eine private Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Wenn Sie privaten Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung stellen möchten, können Sie ihr Angebot über das Online-Formular ihres Wohnortes eintragen:
- Stadt Dormagen: Unterkunftsformular
- Stadt Grevenbroich: Aufnahmeangebot von ukrainischen Flüchtlingen (grevenbroich.de)
- Stadt Jüchen: Aufnahmeangebot von ukrainischen Flüchtlingen (formulare-extern.de)
- Stadt Kaarst: Aufnahmeangebot von ukrainischen Flüchtlingen - Einwilligungserklärung (formulare-extern.de)
- Stadt Meerbusch: Online-Formular
- Stadt Neuss: Online-Formular
Die Stadt Korschenbroich und die Gemeinde Rommerskirchen nutzen das Online-Formular der Kreisverwaltung. Der Rhein-Kreis Neuss gibt dieses dann an die für die Unterbringung von Geflüchteten zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung weiter: Zum Online-Formular
#20 Darf ich ukrainische Geflüchtete einstellen?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Wenn Sie als Unternehmen einer geflüchteten Person eine Arbeitsstelle anbieten möchten, muss diese Person eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (bzw. Fiktionsbescheinigung) von der Ausländerbehörde vorweisen. Damit kann die Person nachweisen, dass ihr die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses ohne weitere Zustimmung erlaubt ist (keine Selbstständigkeit).
Die Wirtschaftsförderung des Rhein-Kreises Neuss arbeitet eng mit der Ausländerbehörde zusammen. Unternehmen, die einer geflüchteten Person eine konkrete Arbeitsstelle anbieten wollen, können sich direkt per Mail an die Wirtschaftsförderung wenden:
wirtschaftsfoerderung(at)rhein-kreis-neuss.de
In der Mail sollte folgendes angegeben werden:
- Kopie der Personalienseite des Reisepasses oder Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Meldeadresse
- Kontaktdaten (Telefon, Mail) der Person für eine Terminabsprache
Die Wirtschaftsförderung stellt schnellstmöglich einen Kontakt zur Ausländerbehörde her.
#22 Was sollten Vereine beachten, wenn sie Geflüchtete unterstützen?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Vereine können Geflüchtete unterstützen, auch wenn dies ihrem eigentlichen Satzungszweck nicht entspricht. Nach dem sogenannten Katastrophenerlass des Bundesministeriums der Finanzen dürfen Vereine sowohl Spenden als auch eigene Vereinsmittel für Geflüchtete verwenden, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden.
#19 Was kann ich tun, wenn ich ein Ukraine-Haustier aufnehmen will?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Wenn Sie bereit sind, ein Haustier von geflüchteten Menschen bei sich aufzunehmen, können Sie sich kostenlos auf dieser Vermittlungsplattform registrieren:
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nach der Aufnahme eines Haustiers beim Veterinäramt des Rhein-Kreises Neuss melden müssen, um die weiteren Maßnahmen hinsichtlich des Tollwut-Status des Tieres zu besprechen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per e-Mail an ukraine(at)rhein-kreis-neuss.de. Die Liste wird laufend aktualisiert.