Kommunalwahl 2020
Politik |
Stichwahl am 27. September 2020
Am Sonntag, 27. September, finden im Rhein-Kreis Neuss Stichwahlen für die Landratswahl und die Bürgermeisterwahlen in Kaarst und Meerbusch statt. Die bereits zur Hauptwahl ausgegebenen Wahlbenachrichtigungskarten haben auch bei der Stichwahl ihre Gültigkeit. Eine Stimmabgabe ist aber auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte oder Wahlschein möglich.
Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr besitzt, kann sich im Wahllokal durch seinen Personalausweis legitimieren. Man kann auch vorher nur mit Personalausweis in den Rathäusern wählen. Briefwähler, bei denen der Postweg für die rechtzeitige Zustellung nicht mehr in Frage gekommen ist, können ihre Wahlbriefe bis spätestens 27. September um 16 Uhr im jeweiligen Rathaus abgeben. Briefwähler, die keine Unterlagen bekommen haben oder nicht mehr besitzen, haben die Möglichkeit, dies im Wahllokal an Eides statt zu erklären und dort noch ihre Stimme abzugeben. Es empfiehlt sich jedoch, im Vorfeld Kontakt zum örtlichen Wahlamt aufzunehmen.
Die Wahllokale haben am Sonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wahlergebnisse der Kommunalwahlen 2020 im Rhein-Kreis Neuss
Nachfolgend erhalten Sie, auch aufgeteilt nach Kommunen, Links zu den Wahlergebnissen der Kommunalwahlen im Rhein-Kreis Neuss am Sonntag, den 13.09.2020:
- Wahl des Landrates / der Landrätin
- Wahl des Kreistages
- Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
- Wahl des Stadtrates / Gemeinderates
- Wahl des Integrationsrates
Die Wahlergebnisse werden nach Schließung der Wahllokale nach Dateneingang eingepflegt und bis zur Auszählung aller Wahllokale regelmäßig aktualisiert. Bis zur Verkündung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses handelt es sich um Zwischenergebnisse.
Einleitendes zur Kommunalwahl
Die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen 2020 findet am 13. September statt.
Wer darf wählen (Aktives Wahlrecht)?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
• Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
• das 16. Lebensjahr vollendet,
• mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl seine Wohnung im Wahlgebiet hat (bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung) und
• nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (bestimmte Fälle der Betreuung, gerichtliche Aberkennung des Wahlrechts).
Wer ist wählbar (Passives Wahlrecht)?
Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Zu beachten sind zudem Fälle der sog. Unvereinbarkeit (so kann etwa ein Mitarbeiter einer Gemeinde nicht dem Gemeinderat dieser Gemeinde angehören).
Wer und wie wird gewählt?
Jeder Wahlberechtigte bekommt 4 Stimmzettel, auf dem jeweils nur 1 Kreuz gemacht werden darf. Die Stimmabgabe muss in einer Kabine erfolgen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt ist. Behinderte Personen, beispielsweise Sehbehinderte, können sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen.
Sie wählen
• die Abgeordneten des Kreistags
• den Rat Ihrer Stadt oder Gemeinde,
• die Bürgermeister
• den Landrat
Abgesehen von der ausnahmsweise auf rund sechseinhalb Jahre verlängerten aktuellen Wahlperiode finden Kommunalwahlen in NRW ab 2020 alle fünf Jahre statt. Bei der Wahl der Vertretung (Rat, Kreistag) wird eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahl angewendet. Zunächst wählen Sie direkt den Kandidaten Ihres Wahlbezirkes, zudem aber auch die Reserveliste der Partei oder Wählervereinigung. Erhält eine Partei nach dem Mehrheitswahlsystem mehr Direktkandidaten als ihr nach der Verhältniswahl zustehen würden, werden die zu verteilenden Sitze erhöht und mit Kandidaten aus den Reservelisten besetzt, damit alle Parteien die Anzahl von Sitzen erhalten, die ihnen nach dem Anteil der erhaltenen Stimmen zustehen.
Wahlschein, Briefwahl
Wenn Sie persönlich am Wahltag wählen gehen möchten, dies aber in einem anderen Wahllokal Ihres Wahlbezirks tun wollen, fordern Sie rechtzeitig bei Ihrer Kommune einen Wahlschein an. Statt der
Wahlbenachrichtigung nehmen Sie am Wahltag einfach diesen Wahlschein (und Ihren Personalausweis) mit in das gewünschte Wahllokal Ihres Wahlbezirks.
Ein Wahlberechtigter, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig bei der zuständigen Gemeindebehörde, meist im Bürgerbüro oder beim Einwohnermeldeamt, gestellt werden. Wichtig ist, dass der Briefwähler den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschickt oder bei der zuständigen Stelle abgibt; der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr vorliegen.
Wahlgebiet, Wahlbezirke
Als Wahlgebiet bezeichnet man das Gebiet der Gebietskörperschaft, deren Vertretungen zu wählen ist. Bei der Stadt- bzw. Gemeinderatwahl ist Wahlgebiet also das Gebiet der jeweiligen Kommune, bei der Kreistagswahl das Gebiet des Rhein-Kreises Neuss. Das Wahlgebiet wird, je nach Größe, in mehrere Wahlbezirke aufgeteilt.
Besonderheiten im Corona-Wahljahr 2020
Die Wahlbezirke wurden im Corona-Wahljahr von 2.500 auf 5.000 Einwohner vergrößert. So kann die Zahl der Wahlräume und Urnenwahlvorstände deutlich reduziert werden. Damit in den Wahlräumen angemessene Schutzmaßnahmen getroffen werden, die die Einhaltung des Mindestabstands und der gebotenen Hygiene sicherstellen, hat das Kreisgesundheitsamt für die Abläufe in den Wahllokalen ein spezielles Hygienekonzept erarbeitet. Dies sieht auch vor, dass die Wählerinnen und Wähler Masken tragen.
Kreiswahlleiter
Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl im Rhein-Kreis Neuss ist Dirk Brügge, Kreisdirektor des Rhein-Kreises Neuss.
Kreiswahlamt
Kreishaus Grevenbroich
Amt für Sicherheit und Ordnung
Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
2. Obergeschoss, Zimmer 2.32
Tel. 02181 601-3200
Fax 02181 601-3299
Das Wahlamt ist am Samstag, 12.09.2020, in der Zeit von 8 Uhr bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0176/50087910 zu erreichen.
Am Sonntag, den 13.09.2020, ist das Wahlamt ab 8 Uhr bis zur Feststellung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses unter der Rufnummer 02181/601-3200, -3201 und -3210 und der Faxnummer 02181/601-3299 zu erreichen.
Kreiswahlausschuss
Unter dem Vorsitz von Ingolf Graul, Ordnungsdezernent und Kreiskämmerer, hat der Kreiswahlausschuss am 28. Juli folgende Parteien für die Kreistagswahl zugelassen: CDU, SPD, Grüne, FDP, AfD, DIE Linke, UWG, ZENTRUM, Die Aktive, DIE Partei. „Die Aktive“ kandidiert in 32 von 33 Kreistagswahlbezirken. Bei der Partei „DIE Partei“ musste die Zulassung für 10 Bezirke wegen nicht ausreichender Zahl an Unterstützungsunterschriften zurückgewiesen werden.
In den 33 Wahlbezirken und in den Reservelisten treten insgesamt 360 Bewerberinnen und Bewerber für einen der 66 Sitze im neuen Kreistag an.