Abfallerzeugernummer
Die Abfallerzeugernummer ist eine Kennnummer, die den Ort der Abfallentstehung bzw. des Abfallanfalls kennzeichnet.
Alle Betriebe und Unternehmen, bei denen im Jahr insgesamt mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen eine Abfallerzeugernummer, um das rechtlich vorgeschriebene Nachweisverfahren bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen ordnungsgemäß durchzuführen.
Auch für Bau- und Abbruchmaßnahmen müssen, sofern gefährliche Abfälle anfallen, Erzeugernummern durch den Bauherrn oder von ihm Beauftragten / Bevollmächtigten beantragt werden
Die Abfallerzeugernummer wird von der unteren Abfallwirtschaftsbehörde vergeben. Sofern es sich um Betriebe und Anlagen handelt, die von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt und überwacht werden, so ist die Bezirksregierung für die Vergabe der Erzeugernummer zuständig.
Für die Vergabe der Abfallerzeugernummer wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben.
Für die Beantragung der Erzeugernummer nehmen Sie bitte Kontakt auf mit einer der nachfolgend genannten Personen: