Benutzung
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Das Archiv im Rhein-Kreis Neuss steht jedermann offen. Seine Bestände können von allen Bürgerinnen und Bürgern benutzt werden - unabhängig davon, ob Sie wissenschaftlichen Forschungen nachgehen, ein amtliches Anliegen haben oder das Archiv aus persönlichem Interesse nutzen wollen. Die zentralen Rechtsgrundlagen für eine Benutzung bilden das "Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen" vom 16. März 2010 sowie die "Benutzungsordnung für das Archiv im Rhein-Kreis Neuss" vom 19. Dezember 2012. Demnach unterliegen einzelne Bestände (z.B. aufgrund von Schutzfristen oder privatrechtlicher Vereinbarungen) allerdings Benutzungseinschränkungen, über die wir Sie im Einzelfall gerne informieren.
Die Benutzung sowohl der Archiv- als auch der Bibliotheksbestände ist im Rahmen der Öffnungszeiten der Haupt- und Außenstelle jederzeit möglich. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich, wird aber empfohlen, damit wir Ihren Archivbesuch optimal vorbereiten können.
Sowohl an unserem Hauptstandort in Dormagen-Zons wie auch in der Außenstelle in Grevenbroich legen wir Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen zur Einsichtnahme vor. Außerdem können Sie in Nachschlagewerken, historischer Literatur und Findmitteln recherchieren. Verfilmte Bestände stehen als Mikrofilm zur Verfügung.
Die persönliche Einsichtnahme vor Ort ist kostenfrei. Lediglich für Sonderleistungen wie z.B. die Anfertigung von Reproduktionen muss eine Gebühr entrichtet werden. Im Einzelnen können Sie sich anhand der "Gebührensatzung für Leistungen des Archivs im Rhein-Kreis Neuss" vom 19. Dezember 2012 über alle Fragen im Zusammenhang mit der Erhebung von Gebühren informieren.
Gerne können Sie sich auch mit schriftlichen Anfragen an uns wenden. Um diese rasch und zuverlässig bearbeiten zu können, bitten wir Sie, Ihr Anliegen möglichst präzise zu umschreiben.