Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Weiterbildung
Zum Zweck einer betrieblichen Weiterbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
Die Aufenthaltserlaubnis kommt insbesondere für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Betracht für
- eine mehrjährige Weiterbildung zum Facharzt, wenn die Weiterbildung den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern entspricht,
- eine sonstige ärztliche Weiterbildung im Rahmen eines Regierungsstipendiaten-Programms oder
- eine Weiterbildung im Rahmen eines von der Bundesagentur für Arbeit geprüften Weiterbildungsplans.
Der Aufenthaltszweck der betrieblichen Weiterbildung umfasst auch den Besuch eines vorbereitenden, berufsbezogenen Deutsch-Sprachkurses nach der Deutschsprachförderverordnung für maximal 6 Monate. Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für die gesamte Dauer der Weiterbildung zuzüglich der Dauer des Sprachkurses erteilt. Nach erfolgreicher Weiterbildung kann die Aufenthaltserlaubnis als Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche oder für eine Erwerbstätigkeit verlängert werden.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Mindestens zweijährige betriebliche oder schulische Berufsausbildung,
- eine gehobene schulische Berufsausbildung (zum Beispiel nach dem Abitur) oder
- eine Fachhochschul- oder Hochschulausbildung
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Eine Zulassung der betrieblichen Weiterbildung setzt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus. - Gesicherter Lebensunterhalt
Der Lebensunterhalt muss während der Weiterbildung aus eigenen Mitteln oder durch Dritte gesichert sein. Monatlich müssen dafür mindestens 830,00 Euro zur Verfügung stehen (aktueller Wert für das Jahr 2024). - Ausreichende Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. - Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (PDF) (ausgefüllt)
- Stipendium oder Arbeitsvertrag
- Zeugnisse über die bisherige berufliche Ausbildung (Zum Beispiel Hochschulzeugnis oder Ausbildungszertifikat)
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebescheinigung) oder Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
- Mietvertrag mit Angabe der Wohnfläche und der aktuellen Miethöhe
Gebühren
- 100,00 Euro für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
- 96,00 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um bis zu drei Monate
- 93,00 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um mehr als drei Monate
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 16a
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
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