Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Fachkräften, Studierenden, Auszubildenden, Wissenschaftlern und Lehrkräften
Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familien-Nachzug
- für Ehegatten,
- gleichgeschlechtliche Lebenspartner
- oder Kinder
von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und in Deutschland
- als Fachkraft mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung arbeiten
- ein Studium beginnen, absolvieren oder erfolgreich beendet haben,
- eine betriebliche Aus- und Weiterbildung absolvieren,
- sich zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation aufhalten,
- als Gastwissenschaftler(in), wissenschaftliches oder technisches Personal mit einem Arbeitsvertrag an einer Hochschule oder öffentlichen Forschungseinrichtung in Forschung und Lehre arbeiten, oder
- als Lehrkraft an einer öffentlichen Schule, staatlich genehmigten privaten Ersatzschule, anerkannten privaten Ergänzungsschule oder zur Sprachvermittlung an einer Hochschule arbeiten.
Wichtig zu wissen:
Ihr Familienangehöriger, mit dem Sie im Rhein-Kreis-Neuss leben wollen, besitzt
- eine Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Grund oder
- einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit?
Dann wählen Sie bitte eine andere Dienstleistung aus:
Familienangehörige von Bürgern der EU/EWR (außer Deutschland) Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten Familienangehörige von Ausländern (allgemein)
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Familiäre LebensgemeinschaftSie wohnen in in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen in einer gemeinsamen Wohnung.
- Gemeinsame persönliche Vorsprache. Den Antrag können Sie nur gemeinsam bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Zur Terminbuchungsseite der Ausländerbehörde
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Für den Nachzug zu Ihrem Ehegatten: Heiratsurkunde (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
- Für den Nachzug zu Ihrem Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
- Für den Nachzug von Kindern: Geburtsurkunden (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
- Unter Umständen: Nachweis über das Sorgerecht. Falls Sie zu einem Elternteil in den Rhein-Kreis-Neuss kommen wollen und der andere Elternteil nicht in Deutschland lebt. Für eine anschließende Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist dies nicht erforderlich)
- Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
- Mietvertrag mit Angabe der aktuellen Miethöhe
- Krankenversicherung (Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert.
Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.) - Nachweise zum Lebensunterhalt der Familie
- Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, aktuelle Arbeitsbescheinigung, die letzten 3 Lohnabrechnungen
- Bei Studierenden und Auszubildenden: zum Beispiel Kontoauszüge der letzten 3 Monate / Stipendiennachweise / Sperrkonto / Verpflichtungserklärungen / Sonstige Einkommensnachweise, wie beispielsweise von studentischen Aushilfsjobs
- Nachweis über den Hauptwohnsitz im Rhein-Kreis-Neuss (ausser Stadt Neuss und Dormagen)
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag oder Grundbesitzabgabebescheid aus dem aktuellen Jahr
Gebühren
Für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:
- 100,00 Euro: Erwachsene
- 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:
- 93,00 Euro: Erwachsene
- 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) §§ 27, 29, 30, 32
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
Buchen Sie hier online Ihren Termin: Terminbuchung Allgemeine Ausländerrecht.