Aufenthaltserlaubnis zum Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen
Sie besitzen aktuell eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) und haben am 31.10.2022 bereits seit fünf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet gelebt? Dann soll Ihnen auf Antrag einmalig eine sogenannte Chancen-Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erteilt werden. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen oder bei nachhaltiger Integration zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere der Identitätsnachweis und die eigenständige Sicherung Ihres Lebensunterhalts.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Sie besitzen eine Duldung Die Duldung kann auch bereits abgelaufen sein.
- Mindestens 5 Jahre Aufenthalt zum Stichtag 31.10.2022 und fortlaufend ausgestellte Aufenthaltsdokumente
- Zum Stichtag 31.10.2022 haben Sie sich seit mindestens 5 Jahren durchgehend im Bundesgebiet aufgehalten.
- In dieser Zeit wurde Ihnen eines oder mehrere dieser Aufenthaltsdokumente fortlaufend ausgestellt: Duldung, Aufenthaltsgestattung, Ankunftsnachweis, Bescheinigung über die Meldung eines alleinstehenden unter 18-jährigen Asylsuchenden, Aufenthaltserlaubnis sowie Fiktionsbescheinigung
- Erlaubter Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus. Wurde die Duldung durch eine andere Ausländerbehörde erteilt und mit der Auflage versehen, den Wohnsitz im Bereich der anderen Ausländerbehörde zu nehmen, kann die Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde des Rhein-Kreis-Neuss nicht erteilt werden.
- Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
- 100,00 Euro: Erwachsene (zusätzlich könmnen Gebühren i. H. v. 32,00 Euro für einen Ausweisersatz anfallen)
- 50,00 Euro: Minderjährige (zusätzlich könmnen Gebühren i. H. v. 16,00 Euro für einen Ausweisersatz anfallen)
Gebührenfrei
- Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 104c
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
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