Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufs-Qualifikation in einem nicht reglementierten Beruf
Sie sind eine ausländische Fachkraft und möchten in Deutschland in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten und haben auch bereits ein konkretes Angebot für einen Arbeitsplatz?
Aber Ihre Berufs-Qualifikation konnte von der in Deutschland zuständigen Stelle noch nicht vollständig anerkannt werden, weil noch praktische Defizite bestehen?
Dann wird Ihnen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu dem Zweck erteilt, in Deutschland in Ihrem Beruf zu arbeiten, um so praktische Defizite ausgleichen zu können und von der zuständigen Stelle die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufs-Abschlusses bestätigt zu bekommen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer Ihres Arbeitsvertrags ausgestellt. Die Aufenthaltserlaubnis kann nur für maximal 3 Jahre erteilt werden
Bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme kann Ihnen eine andere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, insbesondere zum Zweck der Suche nach einem Arbeitsplatz oder zur Beschäftigung als Fachkraft.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
Ihre Berufs-Qualifikation ist noch nicht anerkannt
Die für die Anerkennung Ihrer Berufs-Qualifikation in Deutschland zuständige Stelle hat mit einem Bescheid (sogenannter Defizit-Bescheid) festgestellt, dass schwerpunktmäßig Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der betrieblichen Praxis fehlen.- Konkretes Angebot für einen Arbeitsplatz
Gesicherter Lebensunterhalt
Für die Kosten des allgemeinen Lebensunterhalts, Miete und Krankenversicherung müssen Sie über eigene Mittel von monatlich 996,60 Euro verfügen können.Hinreichende Deutsch-Kenntnisse auf dem Niveau A 2 des GER
Siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“- Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Defizit-Bescheid der Anerkennungsstelle. In dem Bescheid muss eine teilweise Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufs-Qualifikation zu einem deutschen Berufs-Abschluss festgestellt worden sein.
- Arbeitsvertrag. Es genügt auch ein konkretes Arbeitsplatz-Angebot mit einem Entwurf eines Arbeitsvertrages.
- Ein Nachweis, dass die Beschäftigung die vorliegenden praktischen Defizite ausgleichen wird. Der Nachweis kann erbracht werden durch
- eine Klausel im Arbeitsvertrag, mit der sich der Arbeitgeber verpflichtet, den Ausgleich der festgestellten wesentlichen Defizite während der Beschäftigung zu ermöglichen oder
- die Vorlage eines Weiterbildungsplans
- Für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: weitere Formulare (ausgefüllt von Ihrem Arbeitgeber)
- Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A 2
- Nachweis zum Lebensunterhalt. Der Lebensunterhalt soll durch Einkommen aus der Beschäftigung gesichert werden.
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebescheinigung)
- Mietvertrag mit Angabe der Wohnfläche und der aktuellen Miethöhe
Gebühren
- 100,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 16d Abs. 3
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
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