Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit - Ersterteilung
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für eine freiberufliche Tätigkeit erteilt werden, wenn von ihr positive ökonomische oder kulturelle Auswirkungen zu erwarten sind.
Zu freiberuflichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel Künstler, Schriftsteller, Sprachlehrer und selbstständig berufstätige Ärzte, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher oder Architekten.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Freiberufliche Tätigkeit Es muss sich um eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeit nach § 18 Abs.1 des Einkommensteuergesetzes handeln.
- Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben) Für das Jahr 2024 gilt Folgendes:
Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres- entweder über eine monatliche Rente von 1.503,34 Euro (für mindestens 12 Jahre)
- oder ein Vermögen von 216.481,00 Euro
Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen:
Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Türkei und Vereinigte Staaten von Amerika
Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist allerdings immer eine angemessene Altersversorgung nachzuweisen - unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit. - Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Ertragsvorschau
Bei Künstlern und Sprachlehrern: - Nachweise sonstiger regelmäßiger Einkünfte (z.B. eigenes Vermögen, regelmäßige Überweisungen unterhaltspflichtiger Eltern, Abgabe einer Verpflichtungserklärung eines solventen Dritten)
- Wenn Sie auf Honorarbasis tätig werden wollen:
- mindestens 2 Absichtserklärungen („Letter of intent“) bzw. einen Honorarvertrag zur Zusammenarbeit mit Angaben zu Art und Umfang und Beschreibung der Tätigkeit
- Wenn Sie auf Honorarbasis tätig werden wollen:
- Berufserlaubnis
sofern für die freiberufliche Tätigkeit eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Anwaltszulassung (im Original) - Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. - Mietvertrag oder Grunderwerbssteuerbescheid aus dem aktuellen Jahr
Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung erbringen durch:
- ein Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
- eigenes Vermögen
- erworbene Rentenanwartschaften oder
- Betriebsvermögen
Gebühren
- 100,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 21 Abs. 5
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
Buchen Sie hier online Ihren Termin: Terminbuchung Allgemeine Ausländerrecht.