Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit - Ersterteilung
Eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit kann erteilt werden für
- Unternehmensgründer
- Einzelunternehmer und
- Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften, wenn sie unternehmerische Verantwortung tragen.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Wirtschaftliches Interesse des Rhein-Kreis-Neuss Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn
- ein wirtschaftliches Interesses oder ein regionales Bedürfnis besteht,
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist.
- Bei Hochschulabsolventen, Forschern und Wissenschaftlern Ein anderer Prüfungsmaßstab gilt für Ausländer, die
- ein Studium im Bundesgebiet an einer staatlichen, staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossen haben oder
- als Forscher oder Wissenschaftler im Bundesgebiet arbeiten und einen Aufenthaltstitel besitzen.
- Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben) Für das Jahr 2024 gilt Folgendes:
Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres- entweder über eine monatliche Rente von 1.503,34 Euro (für mindestens 12 Jahre)
- oder ein Vermögen von 216.481,00 Euro
Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen:
Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Türkei und Vereinigte Staaten von Amerika
Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist allerdings immer eine angemessene Altersversorgung nachzuweisen - unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit. - Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Handelsregisterauszug
Mindestens aber die Anmeldung zum Handelsregister über einen Notar; im Original - Gewerbeanmeldung
Nur, wenn kein Eintrag in das Handelsregister erforderlich ist; im Original - Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. - Mietvertrag oder Grundbesitzabgabenbescheid aus dem aktuellen Jahr
- Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:- ein Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
- eigenes Vermögen
- erworbene Rentenanwartschaften oder
- Betriebsvermögen
- Bescheinigung für Selbständige über das durchschnittliche Brutto- Nettoeinkommen des aktuellen Jahres
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes der zuständigen Gemeinde und des Finanzamtes
- ggf. Berufserlaubnis, Businessplan, Lebenslauf, Finanzierungsplan, Bilanz
Gebühren
- 100,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 21 Abs. 1 oder 2a
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
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