Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit - Verlängerung
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die für eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit erteilt wurde.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis Die Aufenthaltserlaubnis muss noch gültig und nach § 21 AufenthG erteilt worden sein.
- Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben) Für das Jahr 2024 gilt Folgendes:
Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres- entweder über eine monatliche Rente von 1.503,34 Euro (für mindestens 12 Jahre)
- oder ein Vermögen von 216.481,00 Euro
Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen:
Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Türkei und Vereinigte Staaten von Amerika
Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist allerdings immer eine angemessene Altersversorgung nachzuweisen - unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit. - Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Nachweise zum Lebensunterhalt:
Für den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts sind folgende Belege im Original vorzulegen.- Steuerbescheide,
- Netto-Gewinn-Ermittlung eines Steuerberaters,
- Kontoauszüge, die einen regelmäßigen Mittelzufluss belegen und
- Abrechnungen, z.B. mit Galeristen und Auktionshäusern
- Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum mit Angaben zur aktuellen Miethöhe oder der Kosten der bewohnten Immobilie.
- Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. - Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:- eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
- eigenes Vermögen
- erworbene Rentenanwartschaften oder
- Betriebsvermögen
Gebühren
- 96,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 21
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
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