Beschäftigung - Wechsel des Arbeitgebers
- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder eine Blaue Karte EU?
- Ihre Arbeitserlaubnis ist auf eine bestimmte Firma festgelegt?
- Sie möchten die Firma wechseln?
Dann stellen Sie bitte einen Antrag, damit Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder die Blaue Karte EU geändert wird. Bitte beachten Sie aber vorher unsere Hinweise.
Wichtig zu wissen:
Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung / Ihre Blaue Karte EU muss nicht geändert werden, wenn Sie:
- schon seit mindestens zwei Jahren mit einem solchen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung gearbeitet haben
oder
- sich seit mindestens drei Jahren ununterbrochen mit einem solchen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten (außer für ein Studium)
und
- außerdem für die Art Ihrer Beschäftigung keine zeitliche Begrenzung (wie zum Beispiel bei Spezialitätenköchen oder im Rahmen eines Personalaustauschs eines international tätigen Unternehmens) gesetzlich festgelegt ist.
Dann können Sie ohne vorherige Genehmigung in eine andere qualifizierte Beschäftigung wechseln. Die Ausländerbehörde stellt Ihnen dazu auf Wunsch eine Bescheinigung aus.
- Sie arbeiten noch beim selben Arbeitgeber, aber es hat sich etwas geändert, zum Beispiel der Name des Unternehmens oder Ihres Jobs? Auch dann muss Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung / Ihre Blaue Karte EU nicht geändert werden.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder einer Blauen Karte EU
- Arbeitserlaubnis ist auf eine Firma beschränkt und die Firma soll gewechselt werden
- Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Formular “Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis” (PDF)
- Kopie des neuen Arbeitsvertrags
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebescheinigung)
Gebühren
- keine: Änderung der Aufenthaltserlaubnis oder Blauen Karte oder Ausstellung einer Bescheinigung
- 96,00 Euro: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder der Blauen Karte
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) §§ 18, 82 Abs. 6, Beschäftigungsverordnung (BeschV) § 9
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
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