Aufenthaltsdokument-GB
Britische Staatsangehörige benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel oder einen anderen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht.
Wenn der Wohnsitz spätestens am 31.12.2020 nach Deutschland verlegt wurde, genießen britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige ein aus dem EU-Recht abgeleitetes Aufenthaltsrecht. Es gelten dabei erleichterte Voraussetzungen.
Ihnen wird von Amts wegen ein Aufenthaltsdokument-GB ausgestellt. Dieses ist in der Regel 10 Jahre gültig und bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt.
Voraussetzungen
- Britische Staatsangehörigkeit
- Auf dem Reisepass steht die Bezeichnung „British Citizen“.
- Sie besitzen neben der britischen Staatsangehörigkeit nicht auch die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der EU oder des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen).
- Familienangehörige ohne britische Staatsangehörigkeit Sie sind Familienmitglied eines oder einer britischen Staatsangehörigen und besitzen selbst nicht die britische Staatsangehörigkeit? Dann können Sie das Aufenthaltsdokument-GB ebenfalls nur erhalten, wenn Sie nicht auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der EU oder des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) besitzen.
- Sie haben Ihren Wohnsitz spätestens bis zum 31.12.2020 nach Deutschland verlegt.
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Eheleute: Heiratsurkunde oder Urkunde über eine eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
- minderjährige Kinder: Geburtsurkunde und aktuelle Schulbescheinigung (nicht älter als 14 Tage).
- Sofern vorhanden: Bisherige Aufenthalts-Dokumente nach dem EU-Freizügigkeitsrecht
- Ihnen wurde bereits eines der folgenden Dokumente
- Aufenthaltskarte
- Daueraufenthaltskarte oder
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürger von einer Ausländerbehörde innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt?
Dann bringen Sie diese zum Termin mit!
- Beschäftigte: Unterlagen zum Arbeitsverhältnis
- aktuelle Bescheinigung des Arbeitsgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
- letzte Gehaltsabrechnung
- Selbständige und freiberuflich Tätige: Unterlagen zur Tätigkeit
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Letzter Steuerbescheid
- Studierende: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Nicht Erwerbstätige: Nachweise über den Lebensunterhalt
- Nachweise über Einkommen (z.B. einen Rentenbescheid),
- aktuelle Bescheinigung des Versicherers über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII: aktueller Bescheid
- Leistungen nach SGB II (sogenanntes „Hartz IV“): Bescheid des Jobcenters
- Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung): Bescheid des Sozialamts
Nur in bestimmten Fällen zur Prüfung des Rechts zum Daueraufenthalt: Nachweise über den ständigen Aufenthalt in Deutschland
Sie werden zum Zeitpunkt Ihrer Vorsprache bereits mindestens 5 Jahre in Deutschland gelebt haben und sind erst vor weniger als 5 Jahren in den Rhein-Kreis-Neuss gezogen?
Dann bringen Sie bitte Nachweise über ihren vorherigen Wohnsitz in Deutschland mit (zum Beispiel Steuerbescheid, alten Mietvertrag oder ähnliches).
Gebühren
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
- Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) § 16
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
Buchen Sie hier online Ihren Termin: Terminbuchung Allgemeine Ausländerrecht.