Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- 5 Jahre Besitz eines Aufenthaltstitels
- Sie müssen
- seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben
- seitdem ununterbrochen einen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) besitzen
- und aktuell im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein.
Bei bestimmten Aufenthaltstiteln ist die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU allerdings ausgeschlossen, so z.B. bei einer Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitären Gründen oder zum Zweck der Ausbildung.
- Gesicherter Lebensunterhalt
- Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen müssen durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert sein.
- Sie müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein oder verfügen über einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden privaten Krankenversicherungsschutz mit dem gleichen Versicherungsumfang wie eine gesetzliche Krankenversicherung.
Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Lebensunterhalt auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden. Die gemeinsame Vorsprache beider Ehegatten bzw. Lebenspartner ist dann allerdings erforderlich.
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung des Daueraufenthalt-EU hindern. - Angemessene Altersversorgung
Ab dem 67. Lebensjahr müssen Sie über eine Altersversorgung verfügen können, die Ihren Unterhaltsbedarf deckt. Das bedeutet für Anträge im Jahr 2024, Sie- haben entweder Rentenanwartschaften durch Einzahlungen von (in der Regel mindestens 60) Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen erworben oder
- werden aus einer privaten Renten- oder Lebensversicherung über eine monatliche Geldleistung von mindestens 926,00 Euro verfügen können oder
- werden als selbstständig tätige Person ein Vermögen von mindestens 195.104,00 Euro besitzen.
Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zur Altersvorsorge auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden. Die gemeinsame Vorsprache beider Ehegatten bzw. Lebenspartner ist dann allerdings erforderlich.
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Gültiger Pass
- Einkommensnachweise
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers, Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate, Rentenversicherungsverlauf
- Selbständige: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (z.B. Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
- Freiberufler: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (z.B. Handelsregisterauszug), Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen u.ä. Belege über einen regelmäßigen Mittelzufluss
- Die Nachweise können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden (siehe "Voraussetzungen").
- Mietvertrag oder Grunbesitzabgabenbescheid aus dem aktuellen Jahr
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen - Altersvorsorge
Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe „Voraussetzungen“) erbringen durch:- Renteninformation oder Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung,
- Nachweis von vergleichbaren Leistungen einer sonstigen Versicherung- oder Versorgungseinrichtung,
- die Vorlage einer privaten Rentenversicherung oder Lebensversicherung oder
- den Nachweis von eigenem Vermögen oder Betriebsvermögen
- Die Nachweise können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden (siehe "Voraussetzungen").
- Krankenversicherung (Versicherungskarte, Versicherungspolice)
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz:- Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert.
- Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
- Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung.
Gebühren
Für die erstmalige Erteilung des Aufenthaltstitels
- 109,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) §§ 9a bis 9c
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
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