Niederlassungserlaubnis (allgemein)
Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis nach verschiedenen Rechtsgrundlagen
Wichtig zu wissen:
Bei folgenden Aufenthalten gelten andere Voraussetzungen:
- anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
- ausländische Absolventen deutscher Hochschulen
- Familienangehörige von Deutschen
- Fachkräften
- Inhaber einer Blauen Karte EU
- Kinder (ab 16 Jahren)
- Selbständige
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren Die Aufenthaltserlaubnis muss erteilt worden sein für
- das Zusammenleben mit einem ausländischen Familienangehörigen,
- eine Beschäftigung,
- eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit oder
- aus humanitären Gründen.
Für Inhaber einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 24, § 25 Absatz 4 Satz 1, § 25 Absatz 4a Satz 1 oder § 25 Absatz 4b Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. - Ausreichende Deutsch-Kenntnisse Sie müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) verfügen.
Wenn Sie am 31.12.2004 bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besessen haben, benötigen Sie zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis nur einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A 1). - Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen Sie dürfen keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe).
Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden. - Altersvorsorge Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden.
Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zur Altersvorsorge auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden. - Ausreichende Krankenversicherung Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen:
- Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
- Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.
- Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung.
- keine Straftaten Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern
- Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Gültiger Pass
Einkommensnachweise
Die Nachweise zum Lebensunterhalt können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden (siehe unter "Voraussetzungen").
Bei Arbeitnehmern:- Arbeitsvertrag,
- aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage),
- Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate und
- Rentenversicherungsverlauf
Bei Selbständigen und Freiberuflern:- Ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie zum Beispiel einen Auszug aus dem Handelsregister
- Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.
- letzter Steuerbescheid
Bei Rentnern:- Rentenbescheid.
Bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung:- Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
- Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
- Aussagekräftiges fachärztliches Attest.
- Krankenversicherung
- wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder
- wenn Sie privat krankenversichert sind, die Versicherungs-Police und Nachweise über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge).
Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.Bescheinigungen zum Integrationskurs (sofern vorhanden)
- "Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
- Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests
Die Bescheinigungen erleichtern die Prüfung des Antrags. Sie können bei Vorsprache Ihre ausreichenden Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung aber auch anders nachweisen.Altersvorsorge
- Renteninformation oder Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
- Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer sonstigen Versicherung- oder Versorgungseinrichtung
Die Nachweise zur Altersvorsorge können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen
Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen?
Dann legen Sie bitte entsprechende Nachweise (z. B. Bescheid) vor.
Gebühren
Für die erstmalige Erteilung des Aufenthaltstitels
- 113,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) §§ 9 Abs. 2, 26 Abs. 4
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
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