Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
Wenn Sie seit 4 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt.
Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, ist dies bereits nach 2 Jahren Beschäftigung als Fachkraft möglich.
Sie besitzen als Fachkraft eine Blaue Karte EU?
Dann gelten andere Voraussetzungen. Bitte informieren Sie sich dazu in der Dienstleistung Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- 4 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft
- Sie müssen seit mindestens 4 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit einem Berufsabschluss, einem akademischen Abschluss oder in der Forschung besitzen (§ 18a, § 18b oder § 18d Aufenthaltsgesetz).
- Die Frist verkürzt sich auf 2 Jahre, wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
- Sie sind weiterhin als Fachkraft erwerbstätig
- Altersvorsorge
- Sie haben für mindestens 48 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
- Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, genügen auch 24 Monate.
- Ausreichende Deutsch-Kenntnisse Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR).
- Gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz.
Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung. - Keine Straftaten Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.
- Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Gültiger ausländischer Pass, zusammen mit ihrer Aufenthaltserlaubnis
- Bei einer Berufsausbildung oder einem Studium in Deutschland: Nachweis über den erreichten Abschluss (Zeugnisse, Urkunden)
- Einkommensnachweise
- Arbeitsvertrag
- Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten drei Monate
- aktuelle Arbeitgeber-Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
- Mietvertrag oder Kaufvertrag
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen, Grundbesitzabgabenbescheid aus dem aktuellen Jahr - Altersvorsorge
- Renten-Information oder Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
- Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
- Krankenversicherung
Bitte legen Sie entweder die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung vor.
Gebühren
Für die erstmalige Erteilung des Aufenthaltstitels
- 113,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 18c Abs. 1
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
Buchen Sie hier online Ihren Termin: Terminbuchung Allgemeine Ausländerrecht.