Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Wenn Sie
- mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil
- seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben,
- ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und
- der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist,
können Sie auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die Niederlassungserlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn alle im Abschnitt „Voraussetzungen“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 3 Jahren Die Zeiten des Besitzes eines nationalen Visums werden mit angerechnet, wenn Sie seit der Einreise mit Ihrem deutschen Familienangehörigen zusammenleben.
- Familiäre Lebensgemeinschaft mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen Der deutsche Familienangehörige kann Ihr
- Ehegatte oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner,
- Kind oder
- Elternteil sein.
- ohne Unterbrechung seit mindestens 3 Jahren
- und auch weiterhin bestehen.
- Gesicherter Lebensunterhalt Ihr Lebensunterhalt (einschließlich Ihrer ausländischen Familienangehörigen) muss aus eigenem Einkommen gesichert sein.
Bei Bezug von öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter (Bürgergeld) oder Sozialamt (Grundsicherung) ist der Lebensunterhalt nicht gesichert.
Die Nachweise zum Einkommen können auch durch Ihren Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner erbracht werden. - Ausreichende Krankenversicherung Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen:
- Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
- Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.
- Ausreichende Deutschkenntnisse Sie müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) besitzen.
- Keine Straftaten Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern.
- Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Gültiger ausländischer Pass
- Nachweise über das Einkommen:
- Bei Arbeitnehmern:
- aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage),
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate,
- Rentenversicherungsverlauf
- Bei Selbständigen und Freiberuflern:
- Ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie zum Beispiel einen Auszug aus dem Handelsregister
- Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.
- letzter Steuerbescheid
- Bei Rentnern:
- Rentenbescheid
- Bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung:
- Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
- Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
- Aussagekräftiges fachärztliches Attest
- Krankenversicherung
- wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz
- wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police und Nachweis über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge)
- Mietvertrag oder oder Grundbesitzabgabenbescheid bei Eigentum
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen. - Bescheinigungen zum Integrationskurs (sofern vorhanden)
"Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs - Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen
Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen?
Dann bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit (z. B. Bescheid). - Ausbildungsnachweis für volljährige Kinder
Eine Bescheinigung über den Besuch der Schule oder einer beruflichen Ausbildung ist erforderlich bei:- einem volljährigen ausländischen Kind eines deutschen Elternteils oder
- einem ausländischen Elternteil eines volljährigen deutschen Kindes.
Gebühren
- 113,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 28 Abs. 2
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
Buchen Sie hier online Ihren Termin: Terminbuchung Allgemeine Ausländerrecht.