Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU
Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Dafür müssen Sie
- seit mindestens 33 Monaten versicherungspflichtig arbeiten und
- über einfache Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Die Frist beträgt nur 21 Monate, wenn Sie über ausreichende Deutsch-Kenntnisse (B1) verfügen.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Besitz einer gültigen Blauen Karte EU
- Mindestens 33 Monate Beschäftigung und einfache Deutsch-Kenntnisse
Wenn Sie einfache Deutsch-Kenntnisse haben, müssen Sie seit mindestens 33 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.
Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR). - Mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende Deutsch-Kenntnisse Wenn Sie ausreichende Deutsch-Kenntnisse haben (B1), verkürzt sich die Frist. Sie müssen dann nur seit mindestens 21 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.
- Altersvorsorge
Für die Dauer der Beschäftigung (33 oder 21 Monate) müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung. - Gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung
Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung. - Keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern. - Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Gültiger ausländischer Pass, zusammen mit ihrer Blauen Karte EU
- Einkommensnachweise
- Arbeitsvertrag
- Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten drei Monate
- aktuelle Arbeitgeber-Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
- Mietvertrag oder Grundbesitzabgabenbescheid bei Eigentum
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen. - Altersvorsorge
Renten-Information oder Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens - Krankenversicherung
Bitte legen Sie- entweder die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder
- die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung vor.
Gebühren
Für die erstmalige Erteilung des Aufenthaltstitels
- 113,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 38 Abs. 1
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 25
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
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