Blaue Karte EU - Erstantrag
- Wenn Sie einen Hochschul-Abschluss, ein vergleichbares Ausbildungsniveau oder einen IT- Beruf haben, können Sie zum Arbeiten in Deutschland eine Blaue Karte EU bekommen. Je nachdem ist ein bestimmtes Mindestgehalt erforderlich.
Die Blaue Karte EU hat mehrere Vorteile gegenüber einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung. Zum Beispiel können Sie damit schneller ein unbefristetes Aufenthaltsrecht bekommen. - Die Blaue Karte EU ist höchstens 4 Jahre gültig.
- Falls Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, kann sie auch kürzer gültig sein. Normalerweise gilt sie dann 3 Monate länger als Ihr Arbeitsvertrag.
- Die Blaue Karte EU wird für die Aufnahme einer konkreten Beschäftigung ausgestellt. Nach einem Jahr Beschäftigung auf dieser Stelle ist jede Beschäftigung erlaubt, ohne dass die Ausländerbehörde informiert oder die Blaue Karte EU geändert werden muss.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Hochschulabschluss
- Sie haben einen Abschluss von einer deutschen Hochschule oder
- einen Abschluss von einer ausländischen Hochschule, der in Deutschland anerkannt ist, oder
- einen anderen Abschluss von einer ausländischen Hochschule, der einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
- oder gleichwertige Ausbildung durch tertiäres Bildungsprogramm
- Es ist auch ausreichend, wenn ein tertiäres Bildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen wurde, das mit einem Hochschulabschluss gleichwertig ist.
- Die erforderliche Ausbildungsdauer des tertiären Bildungsprogramms muss mindestens drei Jahre betragen.
- Die zuständige deutsche Stelle muss die Gleichwertigkeit der Qualifikation festgestellt haben. Nähere Informationen hierzu gibt es auf dem Informationsportal des Bundesbildungsministeriums zur „Anerkennung in Deutschland“
- oder Beschäftigung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie
- Führungskräfte und Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie benötigen keine akademische oder vergleichbare Ausbildung.
- Begünstigt sind Berufe, die zu den Gruppen 133 oder 25 der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) gehören (siehe Liste der Mangelberufe)
- In den letzten sieben Jahren müssen durch mindestens dreijährige Berufserfahrung die für diesen Beruf erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben worden sein.
- Arbeitsplatz Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Angebot. Das Beschäftigungsverhältnis muss auf mindestens 6 Monate befristet sein.
- Beschäftigung im Inland Das Beschäftigungsverhältnis muss in Deutschland bestehen. Zudem ist eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland erforderlich.
- Mindestgehalt Sie können die Blaue Karte EU nur bekommen, wenn Sie genug verdienen. Wieviel Sie verdienen müssen, hängt von Ihrem Beruf und dem Zeitpunkt des Abschlusses Ihrer Ausbildung ab. Die Mindestgehaltsgrenzen ändern sich jedes Kalenderjahr. Für das Jahr 2024 gilt Folgendes:
- Falls Sie in einem sogenannten Mangelberuf arbeiten, müssen Sie im Monat 3.420,15 Euro brutto oder mehr verdienen. Das sind 41.041,80 Euro im Jahr. Mangelberufe sind bestimmte Berufe, für die es in Deutschland zu wenige Arbeitskräfte gibt, wie zum Beispiel Naturwissenschaftler, Mathematiker, Architekten, Raumplaner, Stadtplaner und Verkehrsplaner, Designer, Ingenieure und Ingenieurswissenschaftler, Mediziner, Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie.
- Dieses Mindestgehalt gilt (unabhängig vom Beruf) auch dann, wenn der Hochschulabschluss oder das gleichwertige tertiäre Bildungsprogramm spätestens drei Jahre vor Beantragung der Blauen Karte EU erworben bzw. erfolgreich abgeschlossen wurde.
- Sie arbeiten nicht in einem Mangelberuf oder haben Ihre Ausbildung vor mehr als drei Jahren abgeschlossen? Dann müssen Sie im Monat 3.775,00 Euro brutto oder mehr verdienen. Das sind 45.300 Euro) im Jahr.
- Erfolgsprämien und andere voll variable Sonderzahlungen werden nicht angerechnet.
- Unter Umständen: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit Sie brauchen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, falls Sie weniger als 3.775,00 Euro brutto im Monat verdienen (Wert für das Jahr 2024).
- Je nach Beruf: Berufsausübungs-Erlaubnis Für manche Berufe brauchen Sie eine besondere Erlaubnis, zum Beispiel in der Humanmedizin. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie eine solche Erlaubnis brauchen, fragen Sie bitte Ihren Arbeitgeber.
- Krankenversicherung Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung. Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht.
- Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - vom zukünftigen Arbeitgeber ausgefülltes Formular “Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis” (PDF)
- Kopie des neuen Arbeitsvertrags
- Hochschulzeugnis
- Berusausübungserlaubnis: Für manche Berufe brauchen Sie eine besondere Erlaubnis, zum Beispiel in der Humanmedizin. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie eine solche Erlaubnis brauchen, fragen Sie bitte Ihren Arbeitgeber.
- Bei Bedarf:
- Zeugnisbewertung (Falls Ihr ausländischer Hochschul-Abschluss nicht in der Datenbank „anabin“ bewertet ist, legen Sie bitte eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) vor.
- Falls Sie keinen Hochschulabschluss besitzen: Lebenslauf und sonstige Ausbildungszeugnisse
- Bei Ausbildung durch tertiäres Bildungsprogramm: Feststellungsbescheid über die Gleichwertigkeit mit einem Hochschulabschluss
- Über das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen finden Sie Hinweise über das Verfahren der möglichen Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation.
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebescheinigung)
- Mietvertrag oder Grunderwerbssteuerbescheid aus dem aktuellen Jahr
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Gebühren
- 100,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 18g
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
Buchen Sie hier online Ihren Termin: Terminbuchung Allgemeine Ausländerrecht.