Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Inhabern einer Blauen Karte EU
Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familien-Nachzug
- für Ehegatten,
- gleichgeschlechtliche Lebenspartner,
- oder minderjährigen Kindern von Ausländern
die eine Blaue Karte EU besitzen.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Familiäre LebensgemeinschaftSie wohnen in in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen in einer gemeinsamen Wohnung.
- Gemeinsame persönliche Vorsprache. Den Antrag können Sie nur gemeinsam bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Für den Nachzug zu Ihrem Ehegatten: Heiratsurkunde (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
- Für den Nachzug zu Ihrem Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
- Für den Nachzug von Kindern: Geburtsurkunden (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
- Unter Umständen:
- Nachweis über das Sorgerecht. Falls Sie zu einem Elternteil in den Rhein-Kreis-Neuss kommen wollen und der andere Elternteil nicht in Deutschland lebt. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist es nicht merh erforderlich.
- Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
- Mietvertrag mit Angabe der aktuellen Miethöhe
- Krankenversicherung (Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert.Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.)
- Nachweise zum Lebensunterhalt der Familie
- Arbeitsvertrag
- aktuelle Arbeitsbescheinigung
- die letzten 3 Lohnabrechnungen
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen.
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag oder Grundbesitzabgabebescheid aus dem aktuellen Jahr
Gebühren
Für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:
- 100,00 Euro: Erwachsene
- 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:
- 93,00 Euro: Erwachsene
- 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) §§ 27, 29, 30, 32
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
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