Aufenthaltserlaubnis zum Studium
- Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Aufnahme bzw. Durchführung eines Studiums
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Studienplatz Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis muss entweder eine Immatrikulation oder eine bedingte Zulassung zum Studium vorliegen.
- Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Lebensunterhaltsnachweis
- bei erstmaliger Erteilung ist der Nachweis über ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank über12.328,80 Euro (aktueller Wert für das Jahr 2024), einer Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck, eines Stipendienbescheinigung möglich
- bei Verlängerung: Kontoauszüge der letzten sechs Monate
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Immatrikulationsbescheinigung oder bedingte Zulassung
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebescheinigung)
- Mietvertrag mit Angabe der Wohnfläche und der aktuellen Miethöhe
Gebühren
- 100,00 Euro für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
- 93,00 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 16b Abs. 1
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
Buchen Sie hier online Ihren Termin: Terminbuchung Allgemeine Ausländerrecht.