Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt im Bundesgebiet
Nach Abschluss einer Ausbildung, Berufsanerkennung oder Forschungstätigkeit im Bundesgebiet wird für die Suche nach einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigungsverhältnis oder selbstständige Tätigkeit) auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis erteilt .
Die Aufenthaltserlaubnis ist für diese Fälle vorgesehen:
- nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b oder § 16c Aufenthaltsgesetz,
- nach Abschluss der Forschungstätigkeit mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f Aufenthaltsgesetz,
- nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16a Aufenthaltsgesetz,
- nach Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16d Aufenthaltsgesetz sowie
- nach erfolgreichem Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf im Gesundheits- und Pflegewesen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 18 Monate erteilt und berechtigt zur Aufnahme jeder Erwerbstätigkeit.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mehr als 18 Monate zur weiteren Arbeitsplatzsuche ist ausgeschlossen. Ein neuer Aufenthaltstitel kann nur für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt werden.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung, Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation oder Abschluss einer Forschungstätigkeit im Bundesgebiet
- Lebensunterhalt ist gesichert
- Den Antrag können Sie nur gemeinsam bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Nachweis über den Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebescheinigung)
- Ihr aktueller Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt
- Wenn Sie in Deutschland studiert haben: Studienabschluss, Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums
- Wenn Ihre Forschungstätigkeit in Deutschland abgeschlossen ist: Unterlagen über die beendete Beschäftigung
- Wenn Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben: Ausbildungszeugnis
- Nach einem Aufenthalt in Deutschland zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufs-Qualifikation
- Bescheid der zuständigen Stelle über die erfolgreiche Anerkennung oder
- Berufsausübungserlaubnis oder
- Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Über das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen finden Sie Hinweise über das Verfahren der möglichen Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation.
- Wenn Sie in Deutschland eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf im Gesundheits– und Pflegewesen erfolgreich abgeschlossen haben: Ausbildungszeugnis / Ausbildungszertifikat
- Krankenversicherung
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
ggf. Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte, Stipendium oder Sperrkonto zu Gunsten des Rhein-Kreis-Neuss.
Gebühren
Für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:
- 100,00 Euro: Erwachsene bei erstmaliger Erteilung
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 20
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
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