Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-pair
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung als Au-pair für maximal ein Jahr
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Alter von 18 - 26 Jahren Bei Antragstellung darf das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind vorhanden
- bisher wurde in Deutschland noch nicht als Au-pair gearbeitet
- Deutsch als Muttersprache in der Gastfamilie Eine Au-pair-Beschäftigung kann zugelassen werden, wenn in der Gastfamilie Deutsch als Muttersprache gesprochen wird.
Wird in der Gastfamilie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Beschäftigung nur dann erlaubt werden, wenn der oder die Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt. - Persönliche Vorsprache
- Den Antrag können Sie nur gemeinsam bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Nachweis über den Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebescheinigung)
- Au-pair-Vertrag mit der Gastfamilie
- Nachweis einer Krankenversicherung
Gebühren
Für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:
- 100,00 Euro: Erwachsene bei erstmaliger Erteilung
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 19c Abs. 1, Beschäftigungsverordnung (BeschV) § 12
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
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