Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Teilnahme an einem Working-Holiday- oder Youth Mobility- Programm für maximal 1 Jahr
- Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada und Neuseeland können diese Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet beantragen.
- Staatsangehörige der Republik Korea können diese Aufenthaltserlaubnis nur im Ausnahmefall im Bundesgebiet beantragen.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Working-Holiday-Abkommen zwischen Deutschland und Australien, Israel, Japan oder Neuseeland Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan und Neuseeland können diese Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet beantragen.
- Youth-Mobility-Abkommen zwischen Deutschland und Kanada Staatsangehörige von Kanada können diese Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet beantragen.
- Working-Holiday-Abkommen zwischen Deutschland und der Republik Korea Staatsangehörige der Republik Korea können diese Aufenthaltserlaubnis nur im Ausnahmefall im Bundesgebiet beantragen. Dies ist dann möglich, wenn bereits ein Aufenthalt mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet besteht, z. B. zum Besuch eines Sprachkurses.
- Alter zwischen 18 und 35 Jahren Es gelten folgende Altersgrenzen für die Teilnahme am Programm:
- für Australien, Israel, Japan, Republik Korea und Neuseeland: mindestens 18 Jahre und höchstens 30 Jahre alt,
- für Kanada: mindestens 18 Jahre und höchstens 35 Jahre alt.
- Persönliche Vorsprache
- Den Antrag können Sie nur gemeinsam bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Gültigkeit von 1 Jahr
- Nachweis eigener Mittel von mindestens 2.000 Euro
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebescheinigung)
Gebühren
Für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:
- 56,00 bis 100,00 Euro: je nach technischem Aufwand
- Keine (für japanische Staatsangehörige)
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 19c Abs. 1
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
Buchen Sie hier online Ihren Termin: Terminbuchung Allgemeine Ausländerrecht.