Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme an einem Freiwilligendienst
Für die Beschäftigung bei einem gesetzlich geregelten nationalen oder beim Europäischen Freiwilligendienst ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis möglich.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der Teilnahme erteilt, in der Regel für 12 Monate. Der Freiwilligendienst muss grundsätzlich in Vollzeit geleistet werden. Eine weitere Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit sind mit dieser Aufenthaltserlaubnis nicht erlaubt.
Für die einzelnen Freiwilligendienste gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
Jugendfreiwilligendienste (JFD)
Hierzu zählen das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Diese nationalen Freiwilligendienste bieten auch ausländischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, sich bürgerschaftlich in Deutschland zu engagieren.
Die Teilnahme an einem JFD muss mindestens 6 Monate dauern und kann in Ausnahmefällen auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Bei Erfüllen der Voraussetzungen kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Der BFD bietet allen Generationen die Möglichkeit, sich nach Erfüllung der Pflichtschulzeit in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zu engagieren. Die Teilnahme am BFD kann auf 6 Monate verkürzt oder auf bis zu 18 Monate verlängert werden.
Bei Erfüllen der Voraussetzungen kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Europäischer Freiwilligendienst (EFD)
Der EFD ist Teil des Programms Jugend in Aktion und gehört zum Programm Erasmus+. Tätigkeitsfelder sind unter anderem die Bereiche Soziales, Jugend, Umwelt und Kultur.
Die Teilnahme ist für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten möglich.
Dauert die Teilnahme am EFD mehr als 90 Tage, wird bei Erfüllen der Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Für kürzere Aufenthalte wird keine Aufenthaltserlaubnis benötigt.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Altersgrenzen
- Jugendfreiwilligendienst: Die Teilnahme ist für Personen unter 27 Jahren möglich, die bereits die Schulpflicht ihres Herkunftslandes erfüllt haben.
- Bundesfreiwilligendienst: Eine Altersgrenze besteht nicht, die Schulpflicht des Herkunftslandes muss erfüllt sein.
- Europäischer Freiwilligendienst: Teilnehmen können Personen zwischen 17 und 30 Jahren.
- Bei Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst: Staatsangehörigkeit eines Partnerlandes des Programms Erasmus+ Eine Auflistung dieser Partnerländer finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
- Schriftliche Vereinbarung zwischen dem oder der Freiwilligen mit dem Träger des Freiwilligendienstes oder dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- Gesicherter Lebensunterhalt während des Aufenthalts zur Teilnahme am Freiwilligendienst Von einem gesicherten Lebensunterhalt ist auszugehen, wenn das Taschengeld (eventuell zuzüglich des Werts von vereinbarten Sachleistungen und Verpflegungskosten oder Verpflegungskostenzuschüssen) dem Regelsatz des SGB II/XII entspricht.
Der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts ist auch durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung (zum Beispiel des Trägers der Einsatzstelle) möglich. - Persönliche Vorsprache
- Den Antrag können Sie nur gemeinsam bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. - Schriftliche Vereinbarung mit dem Träger des Freiwilligendienstes oder dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (im Original) Die Vereinbarung muss folgende Informationen enthalten:
- Beschreibung des Freiwilligendienstes mit Angaben zur Dauer und den Dienstzeiten
- Bedingungen der Tätigkeit und der Betreuung durch die aufnehmende Einrichtung
- Angaben über die zur Verfügung stehenden Mittel für Lebensunterhalt und Unterkunft sowie zum Taschengeld
- gegebenenfalls: Angaben über die Ausbildung, die für eine ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben während des Freiwilligendienstes benötigt wird
- Unter Umständen:
- Mietvertrag (Ein Mietvertrag ist dann vorzulegen, wenn der Träger des Freiwilligendienstes keine Unterkunft zur Verfügung stellt.)
- Bei Minderjährigen: Einverständnis der Sorgeberechtigten zur Teilnahme am Freiwilligendienst
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebescheinigung)
Gebühren
- 100,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) §§ 19c Abs. 1, 19e
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
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