Verlust oder Diebstahl ihres Aufenthaltstitels
Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen?
Dann sind Sie verpflichtet, umgehend Folgendes zu tun:
- Zeigen Sie einen Diebstahl bei der Polizei an.
- Informieren Sie Ihre Ausländerbehörde über den Diebstahl oder Verlust Ihres eAT (schriftlich, per E-Mail, telefonisch).
- Wenn in Ihrem eAT die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, dann lassen Sie diese sperren. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und vermeidet den Missbrauch Ihrer Daten.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion
- Telefonisch bei der bundesweiten Sperr-Hotline 116 116. Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar.
- Geben Sie dabei bitte das Sperrkennwort an. Das Sperrkennwort haben Sie zusammen mit der PIN (Geheimnummer zum Aktivieren der Funktion) und der PUK (Geheimnummer zum Entsperren der Funktion) in einem Brief erhalten. Der Brief wurde Ihnen zugestellt, bevor Ihnen der eAT ausgehändigt wurde.
- Informieren Sie bitte anschließend Ihre Ausländerbehörde umgehend über die Sperrung.
Entsperrung der Online-Ausweisfunktion
Die gestohlene oder verlorene eAT-Karte ist wieder da?
Aus Sicherheitsgründen können Sie die gesperrte eAT-Karte nicht telefonisch über die Sperr-Hotline entsperren lassen. Sie müssen dazu persönlich in die Ausländerbehörde kommen.
Die eAT-Karte kann aber nur dann entsperrt werden, wenn noch keine neue eAT-Karte bei der Bundesdruckerei bestellt wurde.
Zusatzblatt verloren?
Sie haben nicht die eAT-Karte, sondern das Zusatzblatt (grüne Klappkarte) verloren?
Dann müssen Sie die Polizei oder Ausländerbehörde nicht informieren. Auch die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist dann nicht erforderlich. Kommen Sie bitte zur Ausländerbehörde, um sich ein neues Zusatzblatt ausstellen zu lassen.
Voraussetzungen
- Örtliche Zuständigkeit Ihr Hauptwohnsitz ist in Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Rommerskirchen oder Jüchen. Ein Zweit-Wohnsitz reicht nicht aus.
- Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen.
- Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren:
Termin vereinbaren
Zur persönlichen Vorsprache im Amt ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Termine können nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Verlustanzeige der Polizei
Gebühren
- 67,00 Euro Erwachsene
- 33,50 Euro Minderjährige
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV) § 57a
Terminbuchung erforderlich
Für diese Dienstleistung ist eine Terminbuchung zur persönlichen Vorsprache erforderlich.
Buchen Sie hier online Ihren Termin: Terminbuchung Allgemeine Ausländerrecht.