Bebauungspläne
Der Rhein-Kreis Neuss bekleidet in den gemeindlichen Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen und sonstigen städtebaulichen Satzungen die Funktion als Träger öffentlicher Belange.
Das Planungsamt übernimmt hier die Koordination der Stellungnahmen des Rhein-Kreises Neuss und vertritt die Kreisinteressen nach außen.
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