Flächennutzungspläne
Die Städte und Gemeinden entwickeln den Flächennutzungsplan als sog. vorbereitenden Bauleitplan in eigener Zuständigkeit, müssen dabei jedoch die Vorgaben der Gebietsentwicklungsplanung beachten. Im sog. landesplanerischen Abstimmungsverfahren hat der Rhein-Kreis Neuss darauf zu achten, dass die kreisangehörigen Kommunen die Vorgaben des Gebietsentwicklungsplanes bei ihren Planungen beachten. Diese Planungsaufsicht wird vom Planungsamt wahrgenommen. Der Rhein-Kreis Neuss ist darüber hinaus im Verfahren zur Aufstellung und Änderung der gemeindlichen Flächennutzungspläne als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das Planungsamt koordiniert die von den Planungen betroffenen Fachbereiche des Rhein-Kreises, wie z. B. Landschaftsplanung, Wasserwirtschaft, Bodenschutz etc., gibt die offiziellen Stellungnahmen des Rhein-Kreises ab und vertritt die Kreisinteressen nach außen.
Informationen zur Dienststelle
Weiterführende Informationen finden Sie hier.