Landschaftsplan Rhein-Kreis Neuss
Der Landschaftsplan ist eine vom Kreistag beschlossene Satzung (für Jedermann geltendes Ortsrecht), für den baulichen Außenbereich im Kreisgebiet.
Neben dem Landschaftsplan steht für den bebauten Bereich, ebenfalls als Satzung beschlossen, der Bebauungsplan. Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen.
Der Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss ist in 6 Teilbereiche gegliedert:
- Landschaftsplan I: Neuss
- Landschaftsplan II: Dormagen
- Landschaftsplan III: Meerbusch - Kaarst - Korschenbroich
- Landschaftsplan IV: Braunkohlentagebau (noch in Bearbeitung)
- Landschaftsplan V: Korschenbroich - Jüchen
- Landschaftsplan VI: Grevenbroich - Rommerskirchen
Die aktuellen Landschaftspläne können Sie im Geoportal des Rhein-Kreises Neuss online einsehen.
Informationen zur Dienststelle
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