Regionalplanung
Der Regionalplan legt die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung der Regierungsbezirke und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest. Träger der Regionalplanung ist der Regionalrat für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Der Rhein-Kreis Neuss hat als untere staatliche Verwaltungsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass die Ziele der Raumordnung und Landesplanungen bei Planungen und Maßnahmen der kreisangehörigen Kommunen beachtet werden. Diese Planungsaufsicht wird vom Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung wahrgenommen.
Informationen zur Dienststelle
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Aktuelle Offenlagen:
Auslage Gutachterliche Stellungnahme
Raumverträglichkeitsprüfung für die geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme der „Windader West" - Teilstück NRW
Die Regionalplanungsbehörden bei den Bezirksregierungen Düsseldorf, Köln, Münster sowie beim Regionalverband Ruhr haben unter Federführung der Bezirksregierung Düsseldorf die Raumverträglichkeitsprüfung für die geplanten Offshore- Netzanbindungssysteme der „Windader West" — Teilstück NRW mit Übermittlung der Gutachterlichen Stellungnahme nach § 15 Absatz 1 Satz 4 ROG an die Vorhabenträgerin (Amprion Offshore GmbH) am 13. Dezember 2024 abgeschlossen.
Die Gutachterliche Stellungnahme einschließlich ihrer Begründung wird für die Dauer von fünf Jahren an folgender Stelle während der Dienststunden zur Einsicht für jedermann bereitgehalten:
Stelle: Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung, Bauen und Wohnen
Öffnungszeiten: Montags bis Donnerstags: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sie kann auch über die nachfolgende lnternetseite der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen und heruntergeladen werden: https://url.nrw/windaderwest