Wohnraumförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Schaffung von Wohnraum mit zinsgünstigen Baudarlehen. Gefördert werden der Neubau- oder Ersterwerb (Kauf) von selbstgenutztem Wohneigentum (Haus oder Eigentumswohnung), der Kauf einer gebrauchten Wohnimmobilie und die Errichtung von Mietwohnungen. Weiterhin werden gefördert zusätzliche Baumaßnahmen für Menschen mit Behinderungen, die Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand und die Einsparung von Heizenergie.
Bei Wohneigentum sind insbesondere Einkommensgrenzen einzuhalten und die Tragbarkeit der Belastung dauerhaft sicher zu stellen; die Förderung im Mietwohnungsbau ist mit der Übernahme von Mietpreis- und Belegungsbindungen verbunden.
Zuständig für die Bearbeitung der Förderanträge ist für alle Objekte die in den kreisangehörigen Städten (Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss) und Gemeinden (Jüchen, Rommerskirchen) gefördert werden sollen, die Bewilligungsbehörde des Rhein-Kreises Neuss. Die Darlehensverwaltung übernimmt nach Erteilung einer Förderzusage die NRW-Bank des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der NRW.BANK unter der Rubrik "Förderprodukte zum Thema Wohnen".
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